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Erklärung zur Gesellschaftssteuer/Steuer der Gebietsfremden - Gesellschaften: Änderung des Formulars 275 U (Investitionsabzug)

Datum:

Die Regelung für den Investitionsabzug (IA) wurde infolge des Gesetzes vom 15. Juli 2020 („Corona III“) geändert:

  • Der Satz wird auf 25 % für neue Anlagen angehoben, die direkt mit der tatsächlich ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind und zwischen dem 12. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erworben oder gebildet wurden.
  • Die Übertragung des nicht abgezogenen IA, die auf den einzigen Besteuerungszeitraum begrenzt ist, der demjenigen folgt, im Laufe dessen die betreffenden Anlagen erworben oder gebildet wurden( Art. 201 § 1 Absatz 5 EStGB 92), wird für die 2019 erworbenen oder gebildeten Anlagen auf die zwei folgenden Besteuerungszeiträume ausgedehnt.

Das  Formular 275 U (PDF, 360.15 KB) wurde entsprechend abgeändert.

Die Registerkarte 275 U wurde am 6. August 2020 in Biztax aktualisiert.

Haben Sie bereits eine Erklärung mit einem Formular 275 U eingereicht?

Überprüfen Sie Ihre Situation und passen Sie Ihre Erklärung gegebenenfalls in diesem Punkt an, und zwar vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Erklärung zur Gesellschaftssteuer:

  • Ändern Sie die Erklärung zur Gesellschaftssteuer und das Formular 275 U (eventuelle Übertragungen inbegriffen) über eine Berichtigungserklärung in Biztax.
  • Wenn das in Biztax technisch nicht mehr möglich ist, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Dienst Aktenverwaltung auf, um die geänderten Angaben offiziell zu übermitteln.

Wenn Sie eine Software verwenden, um die Erklärungen in Biztax einzureichen, muss diese vielleicht an die neue Regelung angepasst werden.
Wenden Sie sich an Ihren Softwareanbieter oder verfolgen Sie dessen Aktualisierungen, um zu erfahren, ob oder wann Ihre Software angepasst wurde. So können Sie Ihre Erklärung noch gemäß diesen Anpassungen und innerhalb der normalen Hinterlegungsfristen einreichen/ändern.