Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Sie können nun einen Angehörigen mit Ihren laufenden Steuerangelegenheiten beauftragen

Datum:

Hilft Ihnen ein Angehöriger bei Ihren Steuerangelegenheiten? Oder – im Gegenteil – bittet ein Angehöriger Sie, seine Steuerangelegenheiten an seiner Stelle zu erledigen?

Machen Sie sich das Leben leichter und unterzeichnen Sie beide eine Vollmacht Steurererklärung Bürger über die Anwendung Vollmachten.

Mit dieser Vollmacht kann eine Privatperson (= „Vollmachtgeber“) eine andere Privatperson (= „Bevollmächtigter“) dazu bevollmächtigen, online auf ihre MyMinfin-Steuerakte sowie auf verschiedene Funktionen und Dokumente zuzugreifen, um an ihrer Stelle Steuerangelegenheiten beim FÖD zu erledigen, wie:

  • die Steuererklärung einreichen oder den Vorschlag der vereinfachten Erklärung überprüfen,
  • einen Zahlungsplan beantragen,
  • auf ein Schreiben des FÖD Finanzen antworten,
  • einen Mietvertrag einsehen
  • usw.

Sehen Sie sich:

Sie möchten lieber einen Gewerbetreibenden (Buchprüfer usw.) mit diesen Angelegenheiten beauftragen? Das ist mit einer Vollmacht Steuererklärung StnP-StGF möglich.