Belgien hat mit den Niederlanden, Luxemburg, Deutschland und Frankreich Vereinbarungen getroffen, die die Situation der Grenzgänger im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 klärt.
Nach diesen Vereinbarungen können Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise im Homeoffice arbeiten, in dem Staat steuerpflichtig bleiben, in dem sie vor der Krise ihre Berufstätigkeit ausgeübt haben.
Der Anwendungszeitraum dieser Vereinbarungen lief bis 31. März 2021 und ist jetzt bis 30. Juni t 2021 verlängert worden.
Was das Sondersystem für französische Grenzgänger betrifft, sieht die jetzige Verlängerungsvereinbarung vor, dass die bis zum 30. Juni 2021 von einem Grenzgänger im Homeoffice geleisteten Arbeitstage, im Rahmen der sogenannten „30-Tage Regelung“ weiterhin nicht berücksichtigt werden, in Anwendung des Zusatzprotokolls Nr. 7 Buchstabe b) i).