Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Doppelbesteuerungsabkommen Belgien – Luxemburg : Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden für Arbeitstage im Homeoffice während der COVID-19-Krise

Datum:

Am 19. Mai 2020 haben die zuständigen Behörden Belgiens und Luxemburgs eine Vereinbarung geschlossen, welche die Situation der Grenzgänger im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise klärt.

Diese Vereinbarung sieht vor, dass Arbeitnehmer, die aufgrund der COVID-19-Krise von zu Hause aus arbeiten, in dem Staat steuerpflichtig bleiben können, in dem sie vor der Gesundheitskrise gearbeitet haben. Diese Vereinbarung gilt vom 11. März 2020 bis zum 30. Juni 2020.

Diese Vereinbarung ersetzt die auf der Website des FÖD Finanzen veröffentlichte Mitteilung vom 17. März 2020 (https://financien.belgium.be/nl/Actueel/belgisch-luxemburgse-overeenkomst-tot-het-vermijden-van-dubbele-belasting-uitzonderlijke - https://finances.belgium.be/fr/Actualites/convention-belgo-luxembourgeoise-pr%c3%a9ventive-de-la-double-imposition-mesure-exceptionnelle).

Der Text der Vereinbarung kann hier in französischer (Link) und niederländischer (Link) Sprache eingesehen werden.