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DAC 6 – Gestaltungen, die im Januar und Februar gemeldet werden müssen: Fristaufschub bis einschließlich 28. Februar 2021

Datum:

Seit dem 4. Januar 2021 können Gestaltungen im Rahmen der DAC 6 über das Portal MyMinfin DAC 6 des FÖD Finanzen gemeldet werden.

Nach der Veröffentlichung des elektronischen Formats am 25. September 2020 wurden am 23. November 2020 ein entsprechender Leitfaden sowie Validierungsregeln von der Verwaltung veröffentlicht.
Darüber hinaus wurde am 23. Dezember 2020 ein XML-Tool zur Verfügung gestellt, anhand dessen zur Meldung verpflichtete Personen ein ausgefülltes elektronisches Format erstellen können, sodass sich diese zur Meldung verpflichteten Personen bereits auf die bevorstehende Meldung vorbereiten konnten.  Am 4. Januar 2021 wurde das Portal schließlich für die effektiven Meldungen freigeschaltet.

Da in dieser Anlaufphase (aufgrund der Gesundheitskrise) Kommunikationsprobleme zwischen den zur Meldung verpflichteten Personen und den betroffenen Steuerpflichtigen auftreten können, gewährt die Verwaltung für Gestaltungen, die im Januar und Februar 2021 gemeldet werden müssen, eine administrative Toleranz in Form eines Fristaufschubs bis einschließlich 28. Februar 2021.  Die für verspätete Meldungen vorgesehenen Sanktionen werden in diesem Zeitraum nicht verhängt.