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DAC 6 - Erklärung der grenzüberschreitenden Gestaltungen - Rundschreiben (FAQ)

Datum:

Das Gesetz vom 20. Dezember 2019 verpflichtet Vermittler, der belgischen Steuerverwaltung die Informationen zu übermitteln, über die sie verfügen, d. h. die ihnen bekannt sind, die in ihrem Besitz sind oder die sie in Bezug auf meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen kontrollieren.

In bestimmten Sonderfällen liegt die Verpflichtung zur Mitteilung von Informationen über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen bei dem betreffenden Steuerpflichtigen und nicht beim Vermittler. 

Wir haben ein Rundschreiben (FAQ) veröffentlicht, um eine Reihe allgemeiner Fragen in Sachen Einkommensteuer zu beantworten. Es beschreibt u.a. die Gestaltungen, die Gegenstand einer Erklärung sein können, die Personen, die der Erklärungspflicht unterliegen, die Fristen, innerhalb derer die Mitteilung erfolgen muss, die zu erteilenden Auskünfte usw.

Weitere Informationen zur Funktionsweise der Anwendung zur Einreichung der Erklärungen in Bezug auf die meldepflichtigen grenzüberschreitenden Gestaltungen sowie zu den mitzuteilenden Informationen finden Sie in der Rubrik Mandatory Disclosure Rules (MDR-DAC 6).