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Coronavirus - Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen in Sachen MwSt. und Berufssteuervorabzug: Verlängerung der Frist für die Einreichung der MwSt.-Erklärungen und für die Zahlungen für den Monat April

Datum:

Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise gewährt die Föderalregierung auch eine automatische Fristverlängerung für die Einreichung der MwSt.-Erklärung und die Zahlung der Mehrwertsteuer und des Berufssteuervorabzugs für den Monat April.

MwSt.

Einreichung der periodischen MwSt.-Erklärung und der innergemeinschaftlichen Listen für April 2020: Frist bis zum 5. Juni 2020 verlängert.

RZahlungsfrist für die periodische MwSt.-Erklärung für den Monat April 2020: Frist bis zum 20. Juli 2020 verlängert.

Berufssteuervorabzug

PZahlung für den Monat April: Frist bis zum 15. Juli 2020 verlängert.

Hierbei handelt es sich um eine Aktualisierung der Mitteilung vom 18.03.2020.