Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise gewährt die Föderalregierung auch eine automatische Fristverlängerung für die Einreichung der MwSt.-Erklärung und die Zahlung der Mehrwertsteuer und des Berufssteuervorabzugs für den Monat April.
MwSt.
Einreichung der periodischen MwSt.-Erklärung und der innergemeinschaftlichen Listen für April 2020: Frist bis zum 5. Juni 2020 verlängert.
RZahlungsfrist für die periodische MwSt.-Erklärung für den Monat April 2020: Frist bis zum 20. Juli 2020 verlängert.
Berufssteuervorabzug
PZahlung für den Monat April: Frist bis zum 15. Juli 2020 verlängert.
Hierbei handelt es sich um eine Aktualisierung der Mitteilung vom 18.03.2020.