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Coronavirus - zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen - Beschleunigte Erstattung der mwst. für alle monatlichen Erklärungen des Monats Februar, die bis einschließlich 3. April 2020 eingereicht wurden

Datum:

Alle Hinterleger einer monatlichen MwSt.-Erklärung (auch diejenigen, die keine monatliche Genehmigung für eine monatliche Erstattung haben, und diejenigen, die nicht als „Starter bzw. Existenzgründer“ gelten) können unter Einhaltung der unten aufgeführten Bedingungen von einer beschleunigten Erstattung des MwSt.-Guthabens profitieren, das ihr Verrechnungskonto ausweist (Wirkungsdatum: 31. März 2020).

  • Für alle monatlichen Hinterleger, die von dieser beschleunigten Erstattung profitieren möchten (Existenzgründer, Inhaber einer Genehmigung für monatliche Erstattungen und alle anderen), muss die Erklärung für Februar 2020 bis 3. April 2020 eingereicht werden.
  • Dieser Erklärung muss über Intervat eingereicht werden.
  • Die Erstattung erfolgt nur, wenn das Feld „Antrag auf Rückerstattung“ angekreuzt wurde.
  • Der Steuerpflichtige kann bis 3. April 2020 eine korrigierte Erklärung über Intervat einreichen, in der er diese Option anpasst.

Die anderen Grundbedingungen gelten weiter hin, unter anderem:

  • Mindestbetrag von 245 Euro.
  • Alle Erklärungen für das laufende Jahr müssen eingereicht sein.
  • Die Verwaltung muss für die Erstattung der MwSt. über eine entsprechende Kontonummer verfügen.
  • Es darf kein Einspruch gegen diese Erstattung vorliegen (in Folge einer Drittpfändung und einer Schuldforderungsabtretung, die dem FÖD Finanzen notifiziert wurden).

Dank dieser Maßnahme erfolgt die Erstattung spätestens am 30. April 2020 statt am 29. Mai 2020, oder sogar statt spätestens am 30. Juni 2020.

Dieses Guthaben kann möglicherweise Gegenstand eines Abzugs oder einer Verrechnung mit einer anderen offenen Schuld werden und einer „Überprüfung des MwSt.-Guthabens“ unterzogen werden.

Achtung! Die Möglichkeit der rechtzeitigen Einreichung (bis einschließlich 6. April 2020) der monatlichen Erklärung für Februar 2020, die kein Guthaben aufweisen oder für die keine Rückerstattung beantragt wird, bleibt von dieser Anmeldefrist unberührt.