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Coronavirus - Unterstützungsmassnahmen - MWST.-Anzahlung von Dezember 2020

Datum:

Sie sind mehrwertsteuerpflichtig und hinterlegen vierteljährliche oder monatliche Erklärungen? 
Dieses Jahr müssen Sie im Dezember keine MwSt.-Anzahlung für Ihre Umsätze leisten, und zwar:

  • für das vierte Quartal 2020 (wenn Sie vierteljährliche Erklärungen hinterlegen),
  • für Dezember 2020 (wenn Sie monatliche Erklärungen hinterlegen).