Datum:
Sie sind mehrwertsteuerpflichtig und hinterlegen vierteljährliche oder monatliche Erklärungen?
Dieses Jahr müssen Sie im Dezember keine MwSt.-Anzahlung für Ihre Umsätze leisten, und zwar:
- für das vierte Quartal 2020 (wenn Sie vierteljährliche Erklärungen hinterlegen),
- für Dezember 2020 (wenn Sie monatliche Erklärungen hinterlegen).