Datum:
Die Frist für die Einreichung der MwSt.-Erklärung für den Monat März 2020 wurde bis zum 7. Mai 2020 verlängert.
Wenn Sie in der Erklärung für den Monat März 2020 Anrecht auf Erstattung eines MwSt.-Guthabens haben, müssen Sie Ihre Erklärung bis spätestens 3. Mai 2020 einreichen. Diese Erstattung kann dann innerhalb der üblichen Frist erfolgen.
Für vierteljährliche Hinterleger gibt es keine Änderungen: Wenn die Erklärung bis spätestens 7. Mai 2020 eingereicht wird, wird das MwSt.-Guthaben innerhalb der üblichen Frist erstattet.
Dies ist eine Aktualisierung der Mitteilung vom 18. März 2020.