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Coronavirus - Unterstützungsmaßnahmen MwSt.: Details zur Erstattung aufgrund der Erklärung für den Monat März 2020

Datum:

Die Frist für die Einreichung der MwSt.-Erklärung für den Monat März 2020 wurde bis zum 7. Mai 2020 verlängert.

Wenn Sie in der Erklärung für den Monat März 2020 Anrecht auf Erstattung eines MwSt.-Guthabens haben, müssen Sie Ihre Erklärung bis spätestens 3. Mai 2020 einreichen. Diese Erstattung kann dann innerhalb der üblichen Frist erfolgen.

Für vierteljährliche Hinterleger gibt es keine Änderungen: Wenn die Erklärung bis spätestens 7. Mai 2020 eingereicht wird, wird das MwSt.-Guthaben innerhalb der üblichen Frist erstattet.

Dies ist eine Aktualisierung der Mitteilung vom 18. März 2020.