Datum:
Wie gewohnt haben die Mehrwertsteuerpflichtigen einen Auszug aus ihrem MwSt.-Verrechnungskonto mit dem Stand am 31. März 2020 erhalten. Dieses Schreiben berücksichtigt jedoch nicht die Unterstützungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus eingeführt wurden.
Diese Unterstützungsmaßnahmen gelten selbstverständlich weiterhin.
Das versandte Schreiben informiert die Steuerpflichtigen lediglich über den Stand ihres Verrechnungskontos am 31. März 2020. Die Frist für die Zahlung der geschuldeten MwSt. für die Erklärung des Monats Februar 2020 ist der 20. Mai 2020.