Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Corona-Elternschaftsurlaub: Wie wird die Unterbrechungszulage steuerlich behandelt?

Datum:

Die erhöhte Unterbrechungszulage, die Sie während des Corona-Elternschaftsurlaubs beziehen, wird steuerlich genauso behandelt wie Ersatzeinkünfte. Die Behandlung ist die gleiche wie bei der Unterbrechungszulage, die Sie im Rahmen eines gewöhnlichen Elternschaftsurlaubs erhalten.

Die konkreten Bedingungen und der genaue Geltungsbereich des Corona-Elternschaftsurlaubs werden durch die Sozialgesetzgebung und das Arbeitsrecht geregelt.

Nähere Informationen zu den Vorschriften rund um den Corona-Elternschaftsurlaub finden Sie auf der Webseite des LAAB.