Datum:
Die erhöhte Unterbrechungszulage, die Sie während des Corona-Elternschaftsurlaubs beziehen, wird steuerlich genauso behandelt wie Ersatzeinkünfte. Die Behandlung ist die gleiche wie bei der Unterbrechungszulage, die Sie im Rahmen eines gewöhnlichen Elternschaftsurlaubs erhalten.
Die konkreten Bedingungen und der genaue Geltungsbereich des Corona-Elternschaftsurlaubs werden durch die Sozialgesetzgebung und das Arbeitsrecht geregelt.