Datum:
Seit Dienstag, dem 4. März 2025, versenden wir Benachrichtigungen an die eBox der Unternehmen für folgende Dokumente:
- Auskunftsersuchen,
- Berichtigungsanzeige,
- Notifizierung des Veranlagungsbeschlusses,
- Notifizierung einer Veranlagung von Amts wegen,
- freies Schreiben.
Während dieser ersten Phase versenden wir die oben genannten Dokumente auch auf Papier.
Für den Kontrollbericht versenden wir keine Benachrichtigung an die eBox. Sie können diesen über MyMinfin einsehen.
In einer späteren Phase werden wir Benachrichtigungen an die eBox für folgende Dokumente senden:
- Steuerbescheid für die Gesellschaftssteuer, Steuer der juristischen Personen, Steuer der Gebietsfremden/juristische Personen,
- Erinnerungsschreiben,
- Mitteilung einer Geldbuße,
- Steuerbescheid für administrative Geldbußen.
Die oben genannten Dokumente können Sie über MyMinfin einsehen.