Wenden sich Ihre Kunden an Sie für ihre Anträge auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes? Sie können ab sofort Sammelanträge auf Bescheinigungen des steuerlichen Wohnsitzes über MyMinfin einreichen.
Sind Sie ein Finanzinstitut? Sie müssen die Sammelanträge Ihrer Kunden künftig auch über MyMinfin einreichen.
Einreichungsfristen für Sammelanträge
2024 werden wir alle Anträge bearbeiten, die spätestens an den folgenden Daten eingereicht wurden:
- 24. Mai 2024
- 23. August 2024
- 4. November 2024
Diese Daten bestimmen die Bearbeitungsfrist Ihrer Anträge.
Weitere Informationen
Sehen Sie sich die Besonderheiten für den Versand und die Bearbeitung Ihrer Anträge sowie für die Einsichtnahme in die Entscheidungen an:
wenn Sie Buchprüfer (oder gleichstellt) sind
wenn Sie ein Finanzinstitut sind.