„Bescheinigung ‚des steuerlichen Wohnsitzes“. Diese Bescheinigung, die für die ausländische Verwaltung bestimmt ist, belegt, dass der steuerliche Wohnsitz Ihres Unternehmens tatsächlich in Belgien liegt.
Selbstständige, Unternehmen (und andere juristische Personen) sowie deren Bevollmächtigte können den Antrag auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes (276conv) künftig über MyMinfin einreichen.
Noch am Tag der Beantragung (wenn Sie die Bedingungen erfüllen) wird Ihre Bescheinigung in der Rubrik „Meine Dokumente“(link is external) in MyMinfin verfügbar sein. Wenn Sie in Ihrer eBox Unternehmen die Benachrichtigungen aktiviert haben, werden Sie darüber informiert.