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Wenn eine Gesellschaft (die der Gesellschaftssteuer oder der Steuer der Gebietsfremden – Gesellschaften unterliegt) keine Tätigkeit ausgeübt hat, kann sie beim LISVS vom Beitrag zu Lasten der Gesellschaften befreit werden.
Um diese Befreiung zu erhalten, muss sie bei ihrer Sozialversicherungskasse eine vom FÖD Finanzen ausgestellte Bescheinigung über die Nichtaktivität einreichen.
Sie können die Bescheinigung über die Nichtaktivität nun schneller erhalten, indem Sie Ihren Antrag über MyMinfin > Meine Interaktionen einreichen.
Sie benötigen eine aktive Vollmacht Biztax, um die Bescheinigung im Namen Ihrer Kunden zu beantragen und einzusehen.