Datum:
Ihre Gesellschaft kann beim LISVS vom Beitrag zu Lasten der Gesellschaften befreit werden:
- wenn sie keine Tätigkeit ausgeübt hat
- und wenn sie der Gesellschaftssteuer (GSt.) oder der Steuer der Gebietsfremden – Gesellschaften (StGF/G) unterliegt.
Um diese Befreiung zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Sozialversicherungskasse eine vom FÖD Finanzen ausgestellte Bescheinigung über die Nichtaktivität einreichen.
Sie können die Bescheinigung über die Nichtaktivität Ihrer Gesellschaft nun schneller erhalten, indem Sie Ihren Antrag über MyMinfin > Meine Interaktionen einreichen.
Damit die Mitarbeiter des Unternehmens diesen Vorgang durchführen können, ist folgende Rolle zu benutzen: „FÖD Fin Vollmachtnutzer + Vollmachtnutzer Biztax“.
Weitere Informationen zum Antrag auf Bescheinigung über die Nichtaktivität