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Wenn ein Steuerpflichtiger nie die Steuerermäßigung für Pensionssparen oder individuelle Lebensversicherungen in Anspruch genommen hat, ist sein Kapital nicht steuerpflichtig. Dies muss jedoch der Bank oder Versicherungsgesellschaft über die vom FÖD Finanzen ausgestellte Bescheinigung 276 C1B mitgeteilt werden.
Sie können den Antrag für Ihre Kunden jetzt über MyMinfin > Meine Interaktionen stellen. Sie benötigen eine aktive Vollmacht, um die Bescheinigung im Namen Ihrer Kunden zu beantragen und einzusehen.
Damit die Mitarbeiter des Unternehmens diesen Vorgang durchführen können, ist folgende Rolle zu benutzen: FÖDFin Vollmachtsausübender + Mandat Benutzer Tax-on-web (Taxworkbox)“.