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Berichtigung von zu Unrecht gewährten Steuerermäßigungen wegen Behinderung oder Invalidität

Datum:

Menschen mit einer Behinderung oder Invalidität haben in bestimmten Fällen Anrecht auf einen Steuervorteil. Die Daten zu diesen Vorteilen sind in MyMinfin (Tax-on-Web) und im Vorschlag der vereinfachten Erklärung bereits vorausgefüllt.

Mehrere Personen mit einer vorübergehenden Behinderung oder Invalidität wurden seit 2017 fälschlicherweise als solche eingestuft, die unter einer bleibenden Behinderung oder Invalidität leiden. Ihnen wurde zu Unrecht eine Steuerermäßigung für die Einkommensjahre 2018, 2019 und/oder 2020 zuerkannt.

Die Steuererklärungen der betroffenen Personen für die Steuerjahre 2019 bis 2021 müssen daher korrigiert werden. Diese Personen werden schriftlich benachrichtigt und erhalten einen berichtigten Steuerbescheid.

Unsere Arbeitsabläufe wurden angepasst, um diesen Fehler in Zukunft zu vermeiden. Wir entschuldigen uns bei allen betroffenen Personen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.