Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Auswirkungen der Unwetter auf die Zahlung der MwSt.

Datum:

Die Zahlung der MwSt. im Zusammenhang mit der MwSt.-Erklärung für Juni 2021 oder das 2. Quartal 2021 muss spätestens zum 20. Juli 2021 erfolgen. Wenn der Gesamtbetrag der geschuldeten MwSt. bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt wurde, werden automatisch Verzugszinsen berechnet (0,33 % pro Verzugsmonat).

Aus technischen Gründen ist es derzeit nicht möglich, die automatische Berechnung zu unterbinden. Wir werden jedoch die individuelle Situation der Steuerpflichtigen, die von den Überschwemmungen betroffen sind, berücksichtigen. Diese Steuerpflichtigen oder ihre Bevollmächtigten können beim zuständigen Generalberater Einnahme und Beitreibung nachträglich eine Befreiung von den Verzugszinsen beantragen. Der Generalberater wird bei der Bearbeitung der entsprechenden Anträge Nachsicht walten lassen.

Was das Einreichen der Erklärungen und Aufstellungen betrifft, verweisen wir auf die Website zu den Fristverlängerungen für Mehrwertsteuerpflichtige mit Blick auf die Sommerferien.