Der FÖD Finanzen, das Strategiebüro des Ministers der Finanzen und das ITAA haben in gegenseitigem Einvernehmen eine bessere Verteilung der äußersten Daten für die Einreichung für die Steuer der natürlichen Personen, die Gesellschaftssteuer und die MwSt. festgelegt.
Daher wird das äußerste Datum für die Einreichung der MwSt.-Erklärungen des dritten Quartals 2022 und des Monats September 2022 einmalig auf den 25. Oktober 2022 anstatt auf den 20. Oktober 2022 festgelegt.
Diejenigen, die eine Erstattung in Anspruch nehmen möchten, müssen ihre Erklärung bis zum 24. Oktober 2022 einreichen.
Die Zahlung der für das dritte Quartal 2022 und für September 2022 fälligen Beträge muss weiterhin bis zum 20. Oktober 2022 erfolgen.