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Anwendung des normalen MwSt.-Satzes von 21 % für juristischen Beistand und Gerichtskostenhilfe - Verschiebung auf 01.09.2018

Datum:
Pro deo-Dienstleistungen, die von Rechtsanwälten im Rahmen des juristischen Beistands und von Gerichtsvollziehern im Rahmen von Gerichtskostenhilfe erbracht werden, unterliegen derzeit der MwSt. zum Satz von 0 %.
Wir haben bereits angekündigt, dass ab 01.09.2018 der Satz von 21 % angewandt würde. Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen hat die Regierung beschlossen, dieses Inkrafttreten auf einen unbestimmten Zeitpunkt zu verschieben.