Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Antrag auf Gültigkeitsbescheinigung einer europäische MwSt.-Nummer: jetzt über MyMinfin möglich

Datum:

Sie können jetzt über MyMinfin die Gültigkeitsbescheinigung einer europäische MwSt.-Nummer beantragen. Mithilfe von MyMinfin können Sie Ihre Anträge einfach weiterverfolgen und einsehen.

Sie können weiterhin eine Bescheinigung per E-Mail oder per Telefon beantragen, aber wir werden Anträge, die über MyMinfin eingereicht werden, vorrangig bearbeiten. Langfristig wird MyMinfin der einzige Kanal sein, über den Sie einen Antrag einreichen können.

Wie reiche ich einen Antrag über MyMinfin ein?

Sind Sie Bevollmächtigter?

Um auf diese Funktion in MyMinfin zugreifen zu können, muss Ihr Unternehmen über eine aktive MwSt.-Vollmacht im Namen Ihres Kunden verfügen.

Als Mitarbeiter des bevollmächtigten Unternehmens müssen Sie für die MwSt.-Formalitäten der Kunden verantwortlich sein und die Rolle „FÖD Fin Vollmachtnutzer / Vollmachtnutzer MwSt.“ über die Anwendung „Meine eGov-Rollenverwaltung“ erhalten haben.