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Anpassungen an die Gesetzgebung über restriktive finanzielle Maßnahmen

Datum:

Am 21. Mai 2019 wurde das Gesetz vom 2. Mai 2019 zur Festlegung finanzieller Bestimmungen im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz wird in Bezug auf restriktive finanzielle Maßnahmen wie folgt geändert:

  1. Die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Einfrierungsmaßnahmen müssen in Belgien unverzüglich umgesetzt werden, ohne dass diese Maßnahmen durch einen ministeriellen Erlass bestätigt werden müssen.

  1. Die Umsetzung der europäischen Verordnung 2271/96, auch bekannt als „Blocking-Verordnung“, um europäische Unternehmen unter anderem vor der extraterritorialen Anwendung der neuen Maßnahmen der Vereinigten Staaten gegen Iran zu schützen,

  1. Es wird festgelegt, dass die Generalverwaltung Schatzamt des FÖD Finanzen zuständig ist, Verstöße gegen finanzielle restriktive Maßnahmen zu untersuchen und festzustellen.

Nachfolgend finden Sie  eine detaillierte Erläuterung dieser Anpassungen (PDF, 334.91 KB).

Mit freundlichen Grüßen,

Beachtung

Kontrolle von Finanzinstrumenten und Institutionen