Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Update COVID-19 : Anpassung der Vorgehensweise zum Erhalt einer E705

Datum:

Angesichts der besonderen Umstände (Coronavirus) sind alle unsere Schalter geschlossen.

Es ist also nicht möglich eine E705 am Schalter zu erhalten.

Daher werden ab sofort und bis zu einem noch  unbestimmten Zeitpunkt nur noch Anmeldungen via Internetportal des Finanzministeriums möglich sein.

Die Anweisungen finden Sie unter:

https://finances.belgium.be/fr/douanes_accises/particuliers/enregistrement-dun-véhicule/lapplication-E705

In manchen außergewöhnlichen Fällen ist es jedoch nicht möglich die Anmeldung über die Internetseite zu machen. 

Nehmen Sie dann bitte mit ihrem zuständigen Zollamt Kontakt auf (telefonisch oder per Mail)

Angaben zu den Zollämtern finden Sie

https://finances.belgium.be/fr/douanes_accises/particuliers/enregistrement-dun-v%C3%A9hicule/aupres-dune-succursale/vous-achetez-une-0#q1