Sie können ab jetzt die Formulare 111 in MyMinfin einreichen, um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6 % im Rahmen der neuen dauerhaften Regelung für den Abbruch und Wiederaufbau in Anspruch zu nehmen.
Seit dem 1. Juli 2025 ermöglicht diese Regelung es Ihnen als Bauherr oder Verkäufer, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6 % für die Abbruch- und Wiederaufbauleistungen, die von dieser dauerhaften Regelung betroffen sind, in Anspruch zu nehmen. Dazu müssen Sie spezifische Formulare 111 in MyMinfin je nach Zweckbestimmung der wiederaufgebauten Wohnung einreichen.
Wie in der Mitteilung vom 10. Juli angekündigt, haben wir in Erwartung der Zurverfügungstellung der Formulare einen Toleranzzeitraum gewährt.
Innerhalb welcher Frist müssen Sie die Formulare einreichen?
Sie müssen die fehlenden Formulare schnellstmöglich und spätestens bis zum 31. Januar 2026 in MyMinfin einreichen.
Wie müssen Sie vorgehen?
- Melden Sie sich mit Ihrer eID oder itsme® bei MyMinfin.be an.
- Klicken Sie auf die Registerkarte „Meine Interaktionen“.
- Wählen Sie „Ein Formular ausfüllen“ aus. Das Fenster „Suchen“ erscheint.
- Wählen Sie „MwSt.“ im Feld „Thema“ aus, dann klicken Sie auf „Suchen”. Eine Dokumentenliste erscheint im Fenster „Ergebnisse“.
- Klicken Sie auf das entsprechende Formular:
- 111_1-01/07/2025: Abbruch und Wiederaufbau (eigene Wohnung)
- 111_2-01/07/2025: Abbruch und Wiederaufbau (Vermietung sozialer Art)
- 111_3-01/07/2025: Abbruch und Wiederaufbau (Lieferung)
- 111_5-1/07/2025: Abbruch und Wiederaufbau (langfristige private Vermietung)
- Klicken Sie auf „Das Formular anzeigen“.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Klicken Sie auf „Senden“.
- Sie erhalten dann eine Empfangsbestätigung unter der Registerkarte „Meine Dokumente” in MyMinfin.