Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

MwSt. - Änderungen für die Kontoauszüge

Datum:
Update 12.02.2024: Ab Februar 2024 erhalten alle Mehrwertsteuerpflichtigen erneut MwSt.-Kontoauszüge.

Als Steuerpflichtiger können Sie den aktuellen Stand Ihres Verrechnungskontos jederzeit über MyMinfin > Meine beruflichen Anwendungen > MwSt.-Verrechnungskonto abrufen.

Ab Mai 2023 erhalten Sie in MyMinfin nur noch in den folgenden Situationen einen MwSt.-Kontoauszug:

  • Ihr Verrechnungskonto vermerkt eine Geldbuße für verspätete Einreichung einer Erklärung und/oder
  • eine MwSt.-Erklärung fehlt und/oder
  • Ihr Verrechnungskonto weist einen geschuldeten Betrag aus.

Fällt Ihre Akte in die Zuständigkeit des Zentrums für besondere Angelegenheiten? Dann ändert sich nichts und Sie erhalten weiterhin Ihren Kontoauszug in MyMinfin.

Sind Sie ein Steuerpflichtiger mit einer Adresse im Ausland? Sie werden Ihren Kontoauszug auch per Post erhalten, wenn er online verfügbar ist.

Weitere Informationen zum Zugang zum MwSt.Verrechnungskonto über MyMinfin