Zurverfügungstellung von Mundmasken und hydroalkoholischen Gelen und entsprechende Erstattung
Worum handelt es sich?
Der Arbeitgeber stellt seinen Angestellten Mundmasken und hydroalkoholische Handgele zur Verfügung, ohne dass steuerbare Vorteile jeglicher Art vorliegen, wenn:
- die Mundmasken und Handgele am Arbeitsplatz verpflichtend sind,
- die Mundmasken und Handgele für den Pendelverkehr oder für berufliche Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden.
Der Arbeitgeber kann sich an den tatsächlichen Kosten für den Unterhalt einer Stoffmaske beteiligen.