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Von 9 bis 12 Uhr schwer erreichbar; von 12 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr leicht erreichbar; um 14 Uhr mäßig erreichbar.

  • Rufen Sie wegen eines Schreibens vom FÖD Finanzen an? Bitte prüfen Sie, ob dieses einen  Direkter Code mit 5 oder 10 Ziffern (JPG, 107.16 KB) enthält, und geben Sie diesen bei Ihrem Anruf ein.
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SPEZIFISCHE DIENSTE

ZOLL UND AKZISEN

Für Angelegenheiten in Bezug auf Zoll und Akzisen: bitte nehmen Sie Kontakt mit der Generalverwaltung Zoll und Akzisen auf.

DIENST FÜR STEUERSCHLICHTUNG

Bei anhaltender Uneinigkeit mit der föderalen Steuerverwaltung: bitte nehmen Sie Kontakt mit der Dienst für Steuerschlichtung auf.

Achtung:

  • Für die Einkommensteuern ist dies NACH der Einreichung eines Widerspruches oder eines Antrages auf einen Nachlass von Amts wegen (siehe Seite 2 Ihres Steuerbescheid).
  • Für Zahlungsschwierigkeiten ist dies NACH der Ablehnung eines Zahlungsplans, den Sie einem der Infozentren oder über MyMinfin vorgeschlagen haben.

DIENST FÜR UNTERHALTSFORDERUNGEN

Für Angelegenheiten bezüglich Problemen mit der Zahlung von Unterhaltsforderungen: bitte nehmen Sie Kontakt mit der Dienst für Unterhaltsforderungen auf.

INTERNATIONALE PARTNER

Sie vertreten;

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