Bei ruhenden Vermögenswerten handelt es sich um Konten, Sparbücher, Lebensversicherungen oder Schließfächer. Sie möchten wissen, ob Sie über ruhende Vermögenswerte verfügen? Sie können ganz einfach nach ihnen suchen und sie einfordern.
Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.