Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Fristverlängerung erhalten.
Achtung: Keine Fristverlängerung bei Problemen mit dem Personalausweis und/oder dem PIN-Code.
Wenn Sie keine Fristverlängerung erhalten können, reichen Sie Ihre Erklärung bitte dennoch so schnell wie möglich ein.
Telefonisch
Wenden Sie sich telefonisch an Ihr Zentrum Privatpersonen (Veranlagungsamt).
- werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr (Normaltarif)
- Halten Sie Ihren Personalausweis bereit.
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