Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ich möchte eine zusätzliche Frist beantragen, um meine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einzureichen

Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Erfahren Sie hier mehr über die Fristen für die Einreichung der Erklärung.

Wenn dieses Datum verstrichen ist, reichen Sie Ihre Erklärung dennoch so schnell wie möglich ein.

Sie brauchen uns diesbezüglich nicht zu kontaktieren. Wir werden Ihnen leider nicht helfen können.