Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ich möchte eine Nachlasserklärung hinterlegen

Wenn der Verstorbene seinen letzten steuerlichen Wohnsitz in der Flämischen Region hatte, kontaktieren Sie der flämischen Besteuerungsdienst (VLABEL).

Wenn der Verstorbene seinen letzten steuerlichen Wohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt oder in der Wallonischen Region hatte, können Sie die Nachlasserklärung bei dem FÖD Finanzen hinterlegen.

Per post
Wie kann ich eine Nachlasserklärung per Post hinterlegen?

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