Wenn der Dienst für Unterhaltsforderungen (DUFO) Ihrem Antrag zur Beitreibung der Ihnen zustehenden Unterhaltsleistungen bereits stattgegeben hat und Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie jederzeit die Auszahlung von Vorschüssen auf zukünftige Unterhaltsleistungen verlangen.
Telefonisch
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Geben Sie bei Ihrem Anruf den fünfstelligen Code „19360“ ein, um direkt mit einem zuständigen Mitarbeiter verbunden zu werden.
- werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr (Normaltarif)
- Halten Sie Ihren Personalausweis bereit.