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Info und Gesetzgebung

Was ist ein Zollvertreter?

Der Zollvertreter ist eine natürliche Person (Einzelperson oder eine Gruppe von Personen, die eine nichtrechtsfähige Vereinigung bilden) oder eine juristische Person, die:

  • berufsmäßig Zollformalitäten bei Einfuhr, Ausfuhr und Versand erfüllt,
  • in eigenem Namen oder im Namen eines Auftraggebers, aber für Rechnung des Auftraggebers handelt, und
  • die von der Generalverwaltung Zoll und Akzisen anerkannt ist.

Wie wird man Zollvertreter?

Der Antrag auf Eintragung in das Eintragungsregister für Zollvertreter muss die Bedingungen erfüllen, die im Königlichen Erlass vom 13. März 2016 zur Festlegung der Bedingungen der Führung des Eintragungsregisters für Zollvertreter, des Nachweises einer ausreichenden Kenntnis der Vorschriften im Bereich Zoll, MwSt. und Akzisen und der Fachkompetenz zur Ausübung der Zollvertretung vorgesehen sind. Der Antrag auf Eintragung in das Eintragungsregister für Zollvertreter muss beim zuständigen Dienst Operationen eingereicht werden:

  • in der Region, in der sich der Gesellschaftssitz des Antragstellers befindet,
  • in der Region, in der sich der/die Betriebssitz(e) des Antragstellers befindet/befinden, wenn es sich um ein ausländisches Unternehmen ohne Gesellschaftssitz in Belgien handelt. Wenn ein solches Unternehmen Betriebssitze in verschiedenen Regionen hat, wird der Antrag von dem Dienst Operationen der Region bearbeitet, die im Antrag als erste genannt wurde,
  • in der Region, in der die natürliche Person ansässig ist, die sich als Zollvertreter bewirbt.

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REGION LÜTTICH

Generalverwaltung Zoll und Akzisen
Verwaltung Operationen – Region Lüttich
Deutschsprachige Abteilung
Genehmigungen
Autoroute Roi Baudouin
4731 Eynatten
Email : da.genehmigung.eynatten@minfin.fed.be 

Formulare

 Antrag auf Eintragung in das Eintragungsregister für Zollvertreter (PDF, 198.81 KB)
 Muster einer Erklärung der Fachkompetenz (PDF, 66.56 KB)