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Haufige Fehlermeldungen - Biztax

Häufige Fehlermeldungen - Biztax

  • Was muss ich tun, wenn ich folgende Fehlermeldung erhalte: "Die Steuerart, die Sie gewählt haben, entspricht nicht der Art, die für diese juristische Person in unseren Systemen erfasst ist."?

    Sie können drei Erklärungen über Biztax einreichen:
     
    • die Erklärung zur Gesellschaftssteuer: wählen Sie "GSt." in der Liste des Feldes "Erklärung"
    • die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften oder der Gebietsfremden/andere juristische Personen: wählen Sie "StGF/G" in der Liste des Feldes "Erklärung"
    • die Erklärung zur Steuer der juristischen Personen: wählen Sie "StjP" in der Liste des Feldes "Erklärung"
    Wir empfehlen Ihnen, mit dem zuständigen Veranlagungsamt Kontakt aufzunehmen, wenn der Fehler nicht behoben wird. Die Angaben dieses Dienstes finden Sie über den Dienststellenleitfaden.
  • Was muss ich tun, wenn ich eine Meldung "Es wurden keine Erklärungen gefunden, die den eingegebenen Suchkriterien entsprechen." erhalte, wenn ich meine Erklärung zum ersten Mal ausfüllen möchte?

    Um eine Erklärung auszufüllen, die nicht in den Suchergebnissen erscheint oder eine Erklärung die Sie zum ersten Mal in Biztax ausfüllen möchten, können Sie über die Schaltfläche "Andere Erklärung erstellen" gehen. Diese Schaltfläche wird erst aktiv, nachdem eine erste Suche in der Anwendung Biztax durchgeführt wurde.

    Um eine Erklärung online einzureichen beginnt man immer erst mit der Auswahl von "Meine Erklärungen" im Menü.
  • Wo kann ich die Anlagen in PDF-Format hinzufügen?

    Jede Registerkarte hat eine spezifische Funktion beim Ausfüllen der Steuererklärung einer juristischen Person. Sie können PDF-Anlagen unter folgenden Registerkarten beifügen:

    Reiter Erklärung
    275.1.B Erklärung zur Gesellschaftssteuer
    276.5.B Erklärung zur Steuer der juristischen Personen
    275.2.B.1 wenn Sie den ersten Teil der Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften ausfüllen
    275.2.B.2 wenn Sie den zweiten Teil der Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften ausfüllen

    Das Beifügen einer Anlage (nicht definiertes Modell) in PDF ist möglich durch Anklicken der Schaltfläche "Hinzufügen". Daraufhin erscheint ein Pop-up-Fenster in dem Sie die Anlage wählen können, die Sie beifügen möchten.  

    Sobald die Anlage beigefügt wurde, können Sie sie unter Verwendung der Schaltfläche "Öffnen" öffnen. Eine Anlage kann aus der Erklärung gelöscht werden unter der Verwendung der Schaltfläche "Löschen".

    Es kann nur eine PDF-Datei pro Anlage beigefügt werden. Wenn eine Anlage beigefügt wurde, wird die Schaltfläche "Hinzufügen" unverfügbar. Wenn keine Anlage beigefügt wurde, sind die Schaltflächen "Löschen" und "Öffnen" unverfügbar.

  • Welche Eigenschaften müssen die in der Anlage beigefügten Dateien haben?

    Die Anlagen müssen in PDF beigefügt werden und dürfen 5 MB pro Anlage nicht überschreiten.

    Wenn die Anlage aus verschiedenen Dokumenten besteht, die bereits in elektronischer Form vorhanden sind (unter anderem Word, Excel, aus Ihrem Buchhaltungsprogramm) können Sie sie in eine PDF-Datei umwandeln.  Sie finden im Internet kostenlose oder kostenpflichtige Software, um Dateien in PDF umzuwandeln. Diese arbeiten mit einer PDF-Druckerfunktion. Das heißt, dass Sie ebenfalls ein PDF-Dokument aus allen Dokumenten machen können, die Sie drucken können. Eine PDF-Datei kann 300 Seiten umfassen, bevor die Höchstgrenze von 5 MB überschritten wird. Achtung: Sie können nur eine PDF-Datei pro Anlage beifügen.

    Wenn die Dokumente nicht in elektronischer Form verfügbar sind, empfehlen wir Ihnen, sie in schwarz/weiß mit einer Auflösung von höchstens 200 dpi zu scannen.
  • Was tun, wenn ich einen Fehler in der eingereichten Erklärung habe?

    Es ist möglich, die Erklärung ein einziges Mal über Biztax zu korrigieren, bevor die Frist für die Einreichung der Erklärung abgelaufen ist (und unter der Bedingung, dass sie noch nicht in die Heberolle eingetragen wurde).

    Sie können die Erklärung online korrigieren indem Sie die Erklärung mit Hilfe der Schaltfläche "Erklärung wieder öffnen" oben oder unter den Angaben der Erklärung öffnen. Wenn Sie diese Schaltfläche anklicken, können Sie eine neue Fassung der Erklärung schaffen. Sie können zwischen einer vorausgefüllten oder einer leeren Erklärung wählen.

    Sie können ebenfalls eine Erklärung über das Laden der Erklärungen korrigieren, indem Sie die Erklärung ein zweites Mal laden.
  • Was tun, wenn ich die Fehlermeldung "Das Beginndatum des Besteuerungszeitraums wurde nicht gefunden. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veranlagungsamt. (CheckPM Error 19)"?

    Wir empfehlen Ihnen, mit dem zuständigen Veranlagungsamt Kontakt aufzunehmen. Die Angaben dieses Dienstes finden Sie über den Dienststellenleitfaden. Das Veranlagungsamt kann das Beginndatum des Besteuerungszeitraums prüfen und wenn nötig anpassen.

    Achtung: der Besteuerungszeitraum bei der Steuer der juristischen Personen stimmt mit dem vorhergehenden Jahr überein, dessen Jahreszahl das Steuerjahr bestimmt.

    Die Jahreszahl des Steuerjahres wird durch das Jahr des Tages bestimmt, der dem Ende des Besteuerungszeitraums folgt.
  • Was tun, wenn ich die Fehlermeldung "Das Enddatum des Besteuerungszeitraums wurde nicht gefunden. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veranlagungsamt. (CheckPM Error 19)"?

    Wir empfehlen Ihnen, zu prüfen, ob Sie die "Biztax"-Fassung verwenden, wenn Sie eine Erklärung für die Steuerjahre 2014 und folgende einreichen möchten. Sie können sich sofort über den Link "Zur Biztax-Anwendung" anmelden oder diese Fassung über das Menü auswählen.

    Einsichtnahme 2011-2013 kann nur für alle Erklärungen verwendet werden, die die Steuerjahre 2011 bis einschließlich 2013 betreffen.
    Wir empfehlen Ihnen, mit dem zuständigen Veranlagungsamt Kontakt aufzunehmen. Die Angaben dieses Dienstes finden Sie über den Dienststellenleitfaden. Das Veranlagungsamt kann das Bilanzdatum prüfen und wenn nötig anpassen.

    Achtung: der Besteuerungszeitraum bei der Steuer der juristischen Personen stimmt mit dem vorhergehenden Jahr überein, dessen Jahreszahl das Steuerjahr bestimmt.

    Die Jahreszahl des Steuerjahres wird durch das Jahr des Tages bestimmt, der dem Ende des Besteuerungszeitraums folgt.
  • Was tun, wenn ich die Fehlermeldung "Das Enddatum des vollständigen Besteuerungszeitraums der ohne Liquidation aufgelösten Gesellschaft wurde nicht gefunden. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veranlagungsamt. (CheckPM Error 19)"?

    Wir empfehlen Ihnen, mit dem zuständigen Veranlagungsamt Kontakt aufzunehmen. Die Angaben dieses Dienstes finden Sie über den Dienststellenleitfaden. Das Veranlagungsamt kann das Bilanzdatum prüfen und wenn nötig anpassen.
  • Was tun, wenn Sie eine Fehlermeldung beim Abfassen der Erklärung einer Gesellschaft erhalten, die fusioniert hat oder übernommen wurde?

    Das Feld "Unternehmensnummer der ohne Liquidation aufgelösten Gesellschaft" darf nur verwendet werden, wenn die Gesellschaft im Rahmen einer Fusion, eines mit einer Fusion gleichgesetzten Vorgangs oder einer Aufspaltung bzw. eines gleichartigen gesellschaftsrechtlichen Vorgangs unter ausländischem Recht übernommen oder aufgespalten wurde. Die Unternehmensnummer, die hier eingegeben wurde, ist mit der ohne Liquidation aufgelösten Gesellschaft verbunden, für die eine Erklärung eingereicht wurde. Im Feld "Unternehmensnummer" muss die Unternehmensnummer der Gesellschaft eingegeben werden, die erklärungspflichtig ist.

    Sie finden einige Beispiele im Leitfaden zur Erstellung einer Erklärung für eine ohne Liquidation aufgelöste Gesellschaft "Manuel de création de déclaration d’une société dissoute sans liquidation (fusions et scissions)"
  • Welche Bedeutung hat die Fehlermeldung "Der in der Rubrik 'Grundsätzlich abziehbar' aufgeführte Betrag ist 2.742 % oder 3.242 % des in der Rubrik 'Risikokapital des Besteuerungszeitraums' für ein KMU aufgeführten Betrags, unter Berücksichtigung der Dauer des Besteuerungszeitraums (365 geteilt durch 365). (F-ace-5304)"?

    Für die Berechnung dieser Rubrik wird die Dauer des Besteuerungszeitraums berücksichtigt. Bei einem von 12 Monaten abweichenden Besteuerungszeitraum oder für den ersten Besteuerungszeitraum wird der Satz mit einem Bruch multipliziert, dessen Zähler der Gesamtzahl Tage des Besteuerungszeitraums entspricht und dessen Nenner 365 beträgt (366 für ein Schaltjahr). Für den ersten Besteuerungszeitraum einer Gesellschaft wird das zu berücksichtigende Risikokapital als ursprünglicher Wert dieses Besteuerungszeitraums festgelegt, unter Berücksichtigung aller bei der Gründung der Gesellschaft in Artikel 205ter §§1 bis 5 EStGB92 erwähnten Bestandteile.

    Bei Änderungen des Eigenkapitals während des Besteuerungszeitraums oder der vom Eigenkapital abzuziehenden Bestandteile, die eine Erhöhung oder Verminderung des Risikokapitals zur Folge haben, muss deren Gesamtbetrag in der Zeile "Änderung des Eigenkapitals und der vom Eigenkapital abzuziehenden Bestandteile während des Besteuerungszeitraums (+)/(-)" erwähnt werden. Im Feld "Erklärung Änderung des Eigenkapitals während des Besteuerungszeitraums" müssen die Art der Bestandteile, das Datum der Änderung, die Berechnung als gewichtetes Mittel und die Änderung (+)/(-) vermerkt werden.

    Jede Änderung muss mit der Anzahl der bis zum Ende des Besteuerungszeitraums verbleibenden Monate multipliziert werden und durch die Gesamtanzahl Monate des Besteuerungszeitraums geteilt werden, wobei angenommen wird, dass die Änderung am ersten Tag des Kalendermonats nach Eintritt dieser Änderung stattgefunden hat. Wenn der Besteuerungszeitraum nicht die gleiche Anzahl Monate enthält, muss der o.g. Bruch (Zähler und Nenner) drei Ziffern nach dem Komma enthalten.

    Die in Klammern vermerkten Beträge in den Fehlermeldungen sind Beträge, die Sie eingegeben haben. Die in Klammern vermerkten Beträge mit dem vorangestellten Zeichen = sind Beträge, die auf Grundlage der eingegebenen Angaben berechnet wurden.
  • Welche Bedeutung hat die Fehlermeldung "Der in der Rubrik 'Verlust des Besteuerungszeitraums' angegebene Betrag muss dem negativen Betrag entsprechen, der in der Rubrik 'verbleibendes Ergebnis' aufgeführt ist, außer wenn der sogenannte 'Nachversteuerungsmechanismus' anwendbar ist, d.h. wenn während des Besteuerungszeitraums Verluste, die in einer ausländischen Betriebsstätte erlitten wurden, für die Festlegung der steuerpflichtigen Grundlage nicht berücksichtigt werden können (Art. 185 § 3 EStGB92) oder wenn vorherige Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte auf steuerbare Gewinne des Besteuerungszeitraums angerechnet werden müssen (Art. 206 § 1 2. Absatz EStGB92).In allen vorgenannten Fällen muss der in Rubrik 'Verlust des Besteuerungszeitraums' vermerkte Betrag der Summe der in Rubrik 'Verbleibendes Ergebnis nach Herkunft' vermerkten Beträge entsprechen.(f-rcorp-2211)"?

    Aufgrund des "Nachversteuerungsmechanismus" müssen nicht nur die im Ausland erlittenen Verluste nach Herkunftsland aufgeteilt werden, sondern die Aufteilung des verbleibenden Ergebnisses muss immer je nach Herkunft vorgenommen werden. Wenn Sie diese Zeile nicht ausfüllen, wird der Verlust durch den "Nachversteuerungsmechanismus" auf null gesetzt.

    Die in Klammern vermerkten Beträge in den Fehlermeldungen sind Beträge, die Sie eingegeben haben. Der in Klammern vermerkte Betrag mit dem vorangestellten Zeichen = ist der Betrag, der auf Grundlage der eingegebenen Angaben berechnet wurde.
  • Welche Schritte muss ich bei Unterzeichnung und Versendung der Erklärung unternehmen?

    Klicken Sie hier für die durchzuführenden Schritte.
  • Welche Bedeutung haben die Fehlermeldungen bei Unterzeichnung der Erklärung?

    Nachstehend finden Sie nähere Auskünfte zu den Fehlermeldungen bei Unterzeichnung der Erklärung:

    Das unterzeichnete Dokument wurde nicht angenommen. (S0)

    Diese Meldung erscheint, wenn der FÖD Finanzen nicht das erwartete Formular erhält. Sie können immer das Dokument einsenden, das als Download auf der Webseite angeboten wurde. Sie können weder ein vorher unterzeichnetes PDF verwenden, noch ein PDF vor oder nach Unterzeichnung ändern. Wenn Sie die Seite erneuern, können Sie das Dokument erneut downloaden, unterschreiben und senden.

    Wenn Ihr Browser kompatibel ist, können Sie das Plug-in von Adobe Reader im Browser (Siehe FAQ signature PDF (link is external)) aktivieren.

    Für Internet-Explorer können Sie dies folgendermaßen tun:
     
    • gehen Sie in das Menü und klicken Sie auf "Add-ons verwalten"
    • wählen Sie "Symbolleisten und Erweiterungen" und filtern Sie auf "Alle Add-ons"
    • klicken Sie "Adobe PDF Reader" an und wählen Sie darunter "Aktivieren"
    Für Firefox können Sie dies folgendermaßen tun:
     
    • klicken Sie rechts oben im Firefox-Fenster auf "Menü öffnen" und anschließend auf "Add-ons". Die Registerkarte Add-ons ist geöffnet.
    • wählen Sie das Menü Plugins in den Add-ons
    • um das Plugin von Adobe PDF Reader zu aktivieren, wählen Sie es in der Liste aus und klicken Sie "Immer aktivieren" an
    Wir empfehlen Ihnen ebenfalls die neueste Version von Adobe PDF Reader zu installieren. Sie können dies folgendermaßen tun:
     
    • öffnen Sie Adobe Reader
    • gehen Sie in das Menü "Hilfe" und wählen Sie dann "Nach Updates suchen"
    • folgen Sie den Anweisungen um den Patch zu installieren
    Die Unterschrift kann nicht ausgeführt werden.
     
    Bei der Verwendung des elektronischen Personalausweises kann nur das Signaturzertifikat verwendet werden. In diesem Fall müssen Sie Ihren Namen gefolgt von "Signature" in Feld "Unterschreiben als" im Pop-up "Dokument unterschreiben" wählen. Bitte prüfen Sie, ob das gewählte Zertifikat gültig ist. (S1)

    Bei der Verwendung des elektronischen Personalausweises, d.h; der elektronischen Identifikation (eID) kann nur das Zertifikat für das Unterschreiben von Dokumenten verwendet werden.

    Die Vorgehensweise bei der Verwendung einer eID ist:
     
    • Schritt 1 suchen Sie das Unterschriftsfeld im Dokument und klicken Sie es an
    • Schritt 2: wählen sie Ihren eID - Ihren Namen gefolgt von "Signature" - in der Liste und klicken Sie die Schaltfläche "Unterschreiben" an.
    • Schritt 3: es erscheint ein Fenster in dem Sie gebeten werden, Ihren Pin-Code einzugeben. Geben Sie den Pin-Code Ihrer eID ein und klicken Sie dann auf OK.
      Anmerkung: es ist möglich, dass dieses Fenster im Hintergrund erscheint. Wenn die Adobe Reader Ikone in der Taskleiste aufleuchtet, dann klicken Sie bitte darauf.
    • Schritt 4: Das Unterschriftsfeld ist jetzt mit Ihrer eID unterzeichnet.
    Prüfen Sie auf jeden Fall, ob das ausgewählte Zertifikat nicht abgelaufen oder ungültig ist.
  • Was muss ich tun, wenn ich Beträge nicht ausfüllen kann oder wenn die Schaltflächen für das Beifügen von Anlagen nicht aktiv sind?

    Wenn Sie den Browser Internet Explorer verwenden, empfehlen wir Ihnen, den Kompatibilitätsmodus zu aktivieren.

    Wenn Sie Internet Explorer - Version 10 oder früher verwenden, können Sie dies tun, indem Sie die Entwicklertools für die Aktivierung des Kompatibilitätsmodus verwenden:
     
    • Öffnen Sie die Webseite im Internet Explorer, drücken Sie F12 oder klicken Sie F12 - Entwicklertools im Menü Extras an.
    • Klicken Sie auf Browsermodus und wählen Sie als Webbrowser Internet Explorer 8, wiederholen Sie das für den Dokumentmodus.
    Wenn Sie Internet Explorer - Version 11 verwenden, empfehlen wir Ihnen die Website zu Ihrer Kompatibilitätsansicht hinzuzufügen. Um der Kompatibilitätsansicht eine Website hinzuzufügen:
     
    • öffnen Sie den Desktop, drücken oder klicken Sie die Schaltfläche Internet Explorer in der Taskleiste.
    • wählen Sie die Schaltfläche "Extras" und dann "Einstellungen der Kompatibilitätsansicht" aus.
    • geben Sie unter "Folgende Website hinzufügen" die URL der zur Liste hinzuzufügenden Website ein und wählen Sie dann "Hinzufügen" aus.
    Wenn das Problem weiter bestehen bleibt, empfehlen wir Ihnen die Registerkarte "Emulation" in der schwarzen Leiste des Bildschirms, den Sie erhalten, wenn Sie F12 drücken. In dieser Registerkarte können Sie den Dokumentmodus in Version 7 (oder früher) ändern.
  • Fehlermeldung, nachdem Sie sich über "Im Namen eines Unternehmens" angemeldet haben

     

    Diese Fehlermeldung bedeutet, dass Sie keine Vollmacht für Biztax haben.
     

    • Prüfen Sie bitte, ob Ihre elektronischen Vollmachten korrekt aktiviert sind.
    • Wenn Sie nicht über elektronische Vollmachten verfügen, melden Sie sich bitte "in eigenem Namen" an.
    Wenn Sie sich mit Ihrer eID anmelden, haben Sie zwei Möglichkeiten:
     
    • "in eigenem Namen":
      wenn Sie eine natürliche Person (ein Bürger) sind und eine Erklärung für eine Gesellschaft einreichen möchten, für die Sie keine elektronische Vollmacht besitzen.
    • "im Namen eines Unternehmens":
      wenn Sie Verwalter in einem Unternehmen sind, eine Erklärung für dieses Unternehmen einreichen möchten und über eine elektronische Vollmacht verfügen (die an Ihren eID gekoppelt sein muss) oder wenn die ZDU Sie als gesetzlichen Vertreter angegeben hat.
    Weitere Informationen
     
  • Beim Erstellen einer Erklärung erhalten Sie die Meldung "Diese Unternehmensnummer ist bereits in der Liste der Unternehmen erfasst, für die Sie über eine Vollmacht als gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter verfügen."

    Sie haben sich über "Im Namen eines Unternehmens" angemeldet. Um eine Erklärung im Namen eines Unternehmens einzugeben, dessen gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter Sie sind, können Sie nicht auf die Schaltfläche „Andere Erklärung erstellen“ klicken.

    Diese Erklärung wird bereits in der Liste der “Gefundenen Erklärungen” mit dem Status der Erklärung "Neu" verfügbar sein.
  • Windows 10 - die auszufüllenden Felder können nicht gewählt werden und die ausgefüllten Angaben befinden sich nicht an der richtigen Stelle

    Internet Explorer in Windows 10 verfügt über eine Option für ein regelmäßiges Scrollen, das problematisch ist.

    Damit die Maus mit den gewünschten Feldern auf dem Bildschirm übereinstimmt, muss man auf das Zahnrad (Extras) im Internet Explorer gehen und "Internetoptionen" wählen.

    Wählen Sie dann die Registerkarte "Erweitert". Im Register "Browsen" muss die Option "Optimierten Bildlauf verwenden" abgewählt werden.