Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Gerichtliche Hinterlegungen

Gerichtliche Hinterlegungen sind Gelder, die an den Staat überwiesen werden, die durch das Gesetz oder eine gerichtliche Entscheidung auferlegt oder genehmigt wurden und über die jeder verfügen kann, der seinen Anspruch darauf nachweisen kann.

Gerichtliche Hinterlegungen umfassen insgesamt 61 Kategorien. Die wichtigsten sind:

  • Konkursgelder,
  • Sicherheitsleistungen,
  • Entschädigungen für Enteignungen zum Nutzen der Allgemeinheit,
  • Gelder, die Minderjährigen und Entmündigten gehören,
  • alle Verwahrungen, die vom Gericht angeordnet werden,
  • Kaution für vorläufige Freilassung (Art. 117 StPGB)
  • Realangebote (Art. 1257 des ZGB).