Sie beantragen hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen beim FÖD Finanzen. Zurzeit zahlen Sie diese Anträge auf die Kontonummer des zuständigen Amts Rechtssicherheit. Ab dem 6. November 2023 werden Sie alle Anträge auf hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen auf ein einheitliches nationales Konto zahlen.
Für die Registrierungsformalität ändert sich am 6. November 2023 nichts. Hierfür werden Sie bis auf Weiteres die bestehenden Konten bei den verschiedenen Ämtern Rechtssicherheit verwenden.
Mit der neuen Arbeitsweise richtet sich der FÖD Finanzen noch stärker auf Effizienz aus:
- Die Festlegung der Gebühren und Vergütungen verbleibt in der Zuständigkeit der Generalverwaltung Vermögensdokumentation (GVVD).
- Einnahme und Beitreibung werden schrittweise an die Generalverwaltung Einnahme und Beitreibung (GVEB) übertragen.
Anträge auf hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen von Privatpersonen
Was ändert sich ab dem 6. November?
Einheitliche Bankkontonummer
Ab dem 6. November 2023 werden Sie alle Anträge auf hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen auf ein einheitliches nationales Konto (BE28 6792 0022 9420) zahlen:
- Gebühren für Dokumente, die einer gesetzlichen hypothekarischen Formalität unterliegen: Übertragung, Eintragung, Randvermerk (z. B. Streichung),
- die Hypothekengebühr von 0,3 %,
- Gebühren für hypothekarische Recherchen.
Vorlegungsnummer des abgelehnten Antrags
Möchten Sie:
- eine Urkunde wieder auf Papier vorlegen,
- die gleichzeitig übertragen und registriert werden muss?
Ab dem 6. November 2023 müssen Sie auch die Vorlegungsnummer der abgelehnten Akte angeben. Diese finden Sie im Ablehnungsbescheid.
Nächste Schritte
An noch zu bestimmenden Daten wird die neue Arbeitsweise auch für Folgendes in Kraft treten:
- die Registrierungsgebühren (föderale und regionalisierte Brüsseler und wallonische Registrierungsgebühren), die bei der Registrierungsformalität geschuldet sind,
- die Zahlung der Schreibgebühren, die über das Verzeichnis bezahlt werden,
- die Zahlung für Recherchen in Sachen Registrierung und Erbschaft (z. B. für den dreißigjährigen Eigentumsnachweis).
Wie ist die Arbeitsweise ab dem 6. November 2023 für hypothekarische Formalitäten und Recherchen?
1. Antrag auf Formalität oder Recherche
Sie reichen Ihren Antrag per Post ein. Dazu senden Sie die Dokumente an das Scanningcenter in Gent (niederländischsprachige Dokumente) oder in Namur (französisch- oder deutschsprachige Dokumente).
Fügen Sie folgende Informationen hinzu:
- Ihre Kontaktdaten als Antragsteller (damit es keine Verwechslungen bei der eventuell zu versendenden Zahlungsbenachrichtigung gibt):
- entweder Ihre Nationalregisternummer oder Ihre Bis-Nummer,
- oder Ihren Vornamen, Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Adresse,
- die spezifische Briefkastennummer des zuständigen Amts Rechtssicherheit.
Wenn Sie noch keine Nationalregisternummer oder Bis-Nummer im Nationalregister oder in der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit haben, beantragen wir eine Bis-Nummer bei der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit auf der Grundlage Ihres Vornamens, Namens, Geburtsdatums und der angegebenen Adresse, um den Antrag bearbeiten zu können. In diesem Fall wird die Bearbeitung Ihres Antrags länger dauern.
Im Dienststellenleitfaden des FÖD Finanzen finden Sie die Adressen der Scanningcenter und die spezifische Briefkastennummer des zuständigen Amts Rechtssicherheit.
2. Prüfung der gesetzlichen Bedingungen
Wir prüfen, ob Ihr Antrag die gesetzlichen Bedingungen erfüllt:
- Wenn Ihr Antrag die Bedingungen nicht erfüllt, müssen wir ihn ablehnen. Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung für die Ablehnung auf Papier an Ihre Wohnsitzadresse. Der Ablehnungsbescheid ist auch in MyMinfin verfügbar.
- Wenn der Antrag die Bedingungen erfüllt, erhalten Sie eine Zahlungsbenachrichtigung.
3. Erhalt der Zahlungsbenachrichtigung
Sie erhalten die Zahlungsbenachrichtigung auf Papier an Ihre Wohnsitzadresse. Die Zahlungsbenachrichtigung ist auch in MyMinfin verfügbar.
Auf der Zahlungsbenachrichtigung finden Sie:
- die einheitliche Kontonummer für die Kunden ohne Vorschuss (BE28 6792 0022 9420),
- die strukturierte Mitteilung.
Die einheitliche Kontonummer BE28 6792 0022 9420 gilt ab dem 6. November 2023 (hypothekarische Formalitäten und Recherchen, die ab dem 31. Oktober 2023 um 12:00 Uhr durchgeführt werden). Für hypothekarische Formalitäten und Recherchen, die wir bis zum 31. Oktober um 12:00 Uhr durchführen, erfolgt die Zahlung auf die Kontonummer des zuständigen Amts Rechtssicherheit.
Sie müssen diese Daten verwenden, um die Zahlung zu tätigen. Sie haben eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen.
4. Überprüfung der Zahlung
Die Zahlung wird automatisch überprüft.
Achtung: Bitte sehen Sie eine Bearbeitungsfrist für Ihre Zahlung vor. Eine Zahlung, die am Werktag 1 auf unserem Konto eingeht, ist für unsere Dienste erst am Werktag 1+1 sichtbar.
Wenn wir innerhalb der Zahlungsfrist die vollständige Zahlung erhalten haben, führen wir den Antrag aus. Sie erhalten den hypothekarischen Bericht oder das Ergebnis der hypothekarischen Recherche auf Papier an Ihre Wohnsitzadresse. Der hypothekarische Bericht oder das Ergebnis der hypothekarischen Recherche sind auch in MyMinfin verfügbar.
Wenn wir innerhalb der Zahlungsfrist die Zahlung nicht oder nur teilweise erhalten haben, müssen wir den Antrag ablehnen:
- Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung für die Ablehnung auf Papier an Ihre Wohnsitzadresse. Der Ablehnungsbescheid ist auch in MyMinfin verfügbar.
- Im Falle einer Teilzahlung wird Ihnen der bereits gezahlte Teil erstattet.
5. Wiedervorlegung des Antrags
Gegebenenfalls müssen Sie den abgelehnten Antrag erneut vorlegen.
Handelt es sich um eine Urkunde, die Sie erneut auf Papier vorlegen und die gleichzeitig übertragen und registriert werden muss? Ab dem 6. November 2023 (hypothekarische Formalitäten, die ab dem 31. Oktober 2023 um 12:00 Uhr durchgeführt werden) müssen Sie auch die Vorlegungsnummer der abgelehnten Akte angeben. Diese finden Sie im Ablehnungsbescheid.
- Ihre Kontaktdaten als Antragsteller (damit es keine Verwechslungen bei der eventuell zu versendenden Zahlungsbenachrichtigung gibt):
Gibt es Übergangsmaßnahmen?
Achtung: Mittwoch, der 1. November 2023, ist ein Feiertag, der 2. November 2023 ein Ruhetag und der 3. November 2023 (Brückentag) ebenfalls ein Ruhetag beim FÖD Finanzen.
Um einen reibungslosen Übergang der Konten pro Amt zu einem einheitlichen Konto zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, am 30. und 31. Oktober 2023 so wenig Anträge auf hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen wie möglich einzureichen.
Wenn wir an diesen Tagen einen Antrag ablehnen müssen und Sie ihn nicht bis zum 31. Oktober 2023 vor 12:00 Uhr wieder vorlegen, müssen wir den Antrag nach der neuen Arbeitsweise bearbeiten. Die Zahlung muss dann auf die neue einheitliche Kontonummer erfolgen. Zahlungen, die irrtümlich noch auf die alten Konten eingehen, werden von uns erstattet.