Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Erstattung nach tatsächlicher Trennung

Auf welchen Anteil der Steuererstattung habe ich Anspruch, wenn ich tatsächlich getrennt bin und wie erhalte ich meinen Anteil?

Sie haben zusammen mit Ihrem Ex-Partner Anspruch auf eine Steuererstattung für das Jahr Ihrer tatsächlichen Trennung, aber Sie wissen nicht, wie Sie Ihren Anteil an der Erstattung erhalten können?

Für das Jahr Ihrer tatsächlichen Trennung senden wir sowohl Ihnen als auch Ihrem Ex-Partner einen Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) zu. Wenn Sie und Ihr Ex-Partner Anspruch auf eine Steuererstattung für das betreffende Jahr haben, teilen wir diese Erstattung auf der Grundlage der Einkünfte auf, die Sie in diesem Jahr bezogen haben.

Wir teilen Ihnen die Aufteilung per Post mit. In diesem Schreiben bitten wir Sie auch, Ihre Kontonummer zu bestätigen oder uns mit dem beigefügten Formular eine neue Kontonummer mitzuteilen. Senden Sie das Formular an Ihr Team Einnahme. Sie erhalten Ihre Steuern über Ihr Bankkonto oder per Postanweisung zurück (wenn uns Ihre Kontonummer nicht bekannt ist).

Sie haben kein Schreiben erhalten?

Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrem Team Einnahme auf.