Auf welchen Anteil der Steuererstattung habe ich Anspruch, wenn ich tatsächlich getrennt bin und wie erhalte ich meinen Anteil?
Sie haben zusammen mit Ihrem Ex-Partner Anspruch auf eine Steuererstattung für das Jahr Ihrer tatsächlichen Trennung, aber Sie wissen nicht, wie Sie Ihren Anteil an der Erstattung erhalten können?
Für das Jahr Ihrer tatsächlichen Trennung senden wir sowohl Ihnen als auch Ihrem Ex-Partner einen Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) zu. Wenn Sie und Ihr Ex-Partner Anspruch auf eine Steuererstattung für das betreffende Jahr haben, teilen wir diese Erstattung auf der Grundlage der Einkünfte auf, die Sie in diesem Jahr bezogen haben.
Wir teilen Ihnen die Aufteilung per Post mit. In diesem Schreiben bitten wir Sie auch, Ihre Kontonummer zu bestätigen oder uns mit dem beigefügten Formular eine neue Kontonummer mitzuteilen. Senden Sie das Formular an Ihr Team Einnahme. Sie erhalten Ihre Steuern über Ihr Bankkonto oder per Postanweisung zurück (wenn uns Ihre Kontonummer nicht bekannt ist).
Sie haben kein Schreiben erhalten?
Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrem Team Einnahme auf.
Was muss ich tun, um meinen Anteil an der Steuererstattung meines verstorbenen Ehepartners zu erhalten?
Wenn Sie erben, können Sie die (bzw. Ihren Anteil an der) Steuererstattung vom Verstorbenen erhalten. Was Sie tun müssen, hängt von Ihrem Verwandtschaftsverhältniszum Verstorbenen und demBetrag ab, der erstattet wird. Diesen Betrag finden Sie auf dem Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) des Verstorbenen.
Sie sind der hinterbliebene Ehepartner und Sie sind nicht tatsächlich getrennt oder geschieden.
Die Erstattung beträgt:
Sie müssen uns folgende Dokumente vorlegen:
Höchstbetrag 2.500 Euro
Kein Dokument erforderlich.
Zwischen 2.500 Euro und 5.000 Euro
Senden Sie uns eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung, auf der Sie angeben, wie Sie die Erstattung erhalten möchten. Damit verpflichten Sie sich, die erhaltenen Steuern unter den (eventuellen) anderen Erben entsprechend ihrem Anteil zu verteilen. Wenn andere Erben später die Steuern von uns erstattet bekommen möchten, werden wir ihnen Ihre Verpflichtungserklärung vorlegen und können von Ihnen die Rückzahlung der Steuern verlangen. Wir empfehlen Ihnen daher, stets mit den anderen Erben zu besprechen, wie die Steuern erstattet werden sollen. Wir werden die Steuern auf die Kontonummer zahlen, die in dieser Verpflichtungserklärung angegeben ist. Sie können ein Muster der Verpflichtungserklärung bei Ihrem Team Einnahme anfordern.
Achtung: Sie müssen auch eine Kopie Ihres Personalausweises beifügen.
Mehr als 5.000 Euro
Senden Sie uns eine Kopie des Erbscheins oder der Erburkunde mit einer Vollmacht der anderen Erben. Weitere Informationen zum Erbschein finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen. Achtung: Der Unterzeichner der Vollmacht muss eine Kopie seines Personalausweises beifügen.
Senden Sie die erforderlichen Dokumente so schnell wie möglich an Ihr Team Einnahme. Wir sorgen dann dafür, dass die Zahlung zügig und rechtzeitig erfolgt.
Achtung: Prüfen Sie bitte immer, ob die Kontonummer auf dem Steuerbescheid korrekt ist. Wenn diese Kontonummer nicht mehr verwendet werden kann, müssen Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrem Team Einnahme aufnehmen.
Was muss ich tun, um meinen Anteil an der Steuererstattung meines verstorbenen (gesetzlich) zusammenwohnenden Partners zu erhalten?
Sie erben nicht automatisch, wenn Sie mit Ihrem verstorbenen Partner (gesetzlich) zusammenwohnten. Es ist möglich, dass Ihr Partner Ihnen ein Erbrecht eingeräumt hat (z. B. durch ein Testament). Wir können die Steuern nur an Sie zurückzahlen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie von Ihrem Partner erben. Wenn Sie einen solchen Nachweis nicht erbringen können, erstatten wir diese Steuern an die gesetzlichen Erben des Verstorbenen.
Wenn Sie weitere Informationen zu den Dokumenten wünschen, die Sie zum Nachweis Ihrer Eigenschaft als Erbe vorlegen müssen, wenden Sie sich bitte an Ihr Team Einnahme.
Was muss ich tun, um meinen Anteil an der Steuererstattung meines verstorbenen Großelternteils, Elternteils oder Kindes zu erhalten?
Wenn Sie erben, können Sie die (bzw. Ihren Anteil an der) Steuererstattung vom Verstorbenen erhalten. Was Sie tun müssen, hängt von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen und dem Betrag ab, der erstattet wird. Diesen Betrag finden Sie auf dem Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) des Verstorbenen.
Sie sind ein Enkelkind, Kind oder Elternteil des Verstorbenen (Pflichtteilserbe).
Die Erstattung beträgt:
Sie müssen uns folgende Dokumente vorlegen:
Höchstbetrag 100 Euro
Keine Dokumente erforderlich.
Zwischen 100 Euro und 2.500 Euro
Senden Sie uns eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung, auf der Sie angeben, wie Sie die Erstattung erhalten möchten. Damit verpflichten Sie sich, die erhaltenen Steuern unter den (eventuellen) anderen Erben entsprechend ihrem Anteil zu verteilen. Wenn andere Erben später die Steuern von uns erstattet bekommen möchten, werden wir ihnen Ihre Verpflichtungserklärung vorlegen und können von Ihnen die Rückzahlung der Steuern verlangen. Wir empfehlen Ihnen daher, stets mit den anderen Erben zu besprechen, wie die Steuern erstattet werden sollen. Wir werden die Steuern auf die Kontonummer zahlen, die in dieser Verpflichtungserklärung angegeben ist. Sie können ein Muster der Verpflichtungserklärung bei Ihrem Team Einnahme anfordern.
Achtung: Sie müssen auch eine Kopie Ihres Personalausweises beifügen.
Mehr als 2.500 Euro
Senden Sie uns eine Kopie des Erbscheins oder der Erburkunde mit einer Vollmacht der anderen Erben. Weitere Informationen zum Erbschein finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen. Achtung: Die Person, die die Vollmacht unterzeichnet, muss eine Kopie ihres Personalausweises beilegen.
Senden Sie diese Dokumente so schnell wie möglich an Ihr Team Einnahme. Wir sorgen dann dafür, dass die Zahlung zügig und rechtzeitig erfolgt.
Was muss ich tun, um meinen Anteil an der Steuererstattung einer verstorbenen Person zu erhalten, wenn ich kein Pflichtteilserbe bin?
Wenn Sie erben, können Sie die (bzw. Ihren Anteil an der) Steuererstattung vom Verstorbenen erhalten. Was Sie tun müssen, hängt von Ihrem Verwandtschaftsverhältniszum Verstorbenen und dem Betrag ab, der erstattet wird. Diesen Betrag finden Sie auf dem Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) des Verstorbenen.
Sie sind kein Partner, Kind, Enkel oder Elternteil des Verstorbenen (z. B. Bruder oder Schwester des Verstorbenen).
Die Erstattung beträgt:
Sie müssen uns folgende Dokumente vorlegen:
Höchstbetrag 100 Euro
Keine Dokumente erforderlich.
Zwischen 100 Euro und 750 Euro
Senden Sie uns eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung, auf der Sie angeben, wie Sie die Erstattung erhalten möchten. Damit verpflichten Sie sich, die erhaltenen Steuern unter den (eventuellen) anderen Erben entsprechend ihrem Anteil zu verteilen. Wenn andere Erben später die Steuern von uns erstattet bekommen möchten, werden wir ihnen Ihre Verpflichtungserklärung vorlegen und können von Ihnen die Rückzahlung der Steuern verlangen. Wir empfehlen Ihnen daher, stets mit den anderen Erben zu besprechen, wie die Steuern erstattet werden sollen. Wir werden die Steuern auf die Kontonummer zahlen, die in dieser Verpflichtungserklärung angegeben ist. Sie können ein Muster der Verpflichtungserklärung bei Ihrem Team Einnahme anfordern.
Achtung: Sie müssen auch eine Kopie Ihres Personalausweises beifügen.
Zwischen 750 Euro und 2.500 Euro
Senden Sie uns eine Kopie des Erbscheins oder der Erburkunde und eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung. Weitere Informationen zum Erbschein finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen.
Achtung: Sie müssen auch eine Kopie Ihres Personalausweises beifügen.
Mehr als 2.500 Euro
Senden Sie uns eine Kopie des Erbscheins oder der Erburkunde mit einer Vollmacht der anderen Erben. Der Anspruchsberechtigte, der die Vollmacht unterzeichnet, muss eine Kopie seines Personalausweises beifügen.
Senden Sie diese Dokumente so schnell wie möglich an Ihr Team Einnahme. Wir sorgen dann dafür, dass die Zahlung zügig und rechtzeitig erfolgt.
Was ist ein Erbschein oder eine Erburkunde und wo kann ich diese Dokumente erhalten?
Haben Sie von einem Verstorbenen geerbt, der Anspruch auf eine Steuererstattung hatte? Dann müssen Sie uns gegebenenfalls einen Erbschein oder eine Erburkunde zukommen lassen.
Dies ist ein Dokument, aus dem die gesetzlichen Erben der verstorbenen Person hervorgehen. Je nach Situation können Sie eine Urkunde oder einen Erbschein von einem Amt Rechtssicherheit oder einem Notar erhalten.
Der Verstorbene hatte keinen Ehevertrag, keine „Änderung des ehelichen Güterstands“, kein Testament und keine Schenkung unter Lebenden und es gibt keine „handlungsunfähigen“ Erben.
Laden Sie das „Antragsformular Erbschein“ herunter, füllen Sie es aus und senden es an ein Amt Rechtssicherheit. Alternativ können Sie sich direkt an ein Amt Rechtssicherheit wenden. Je nachdem, über welche Informationen Sie bereits verfügen, sendet Ihnen das Amt ein nicht, teilweise oder vollständig vorausgefülltes Antragsformular zu.
Das Antragsformular muss in jedem Fall die vollständigen Personalien aller Erben des Verstorbenen enthalten. Die Erklärungen, die Sie auf dem Antragsformular festhalten, müssen korrekt sein und auf Ehre und Gewissen abgegeben werden.
Der Einnehmer des Amtes Rechtssicherheit führt zunächst alle notwendigen Abfragen und Nachforschungen durch. Dies dauert ungefähr vier Wochen. Danach erhalten Sie vom Amt den kostenlosen Erbschein mit dem Erbteil aller Erben.
Möchten Sie sofort ein vollständig vorausgefülltes Antragsformular erhalten?
Dann nehmen Sie die folgenden Dokumente mit zum Amt Rechtssicherheit:
- ein Original der von der Gemeinde ausgestellten Sterbeurkunde,
- das Heiratsbuch (bzw. die Heiratsbücher) des Verstorbenen (oder eine Kopie hiervon) , insbesondere die Seiten, die die Personalien der Ehepartner und Nachkommenschaft und die Eintragung eines Ehevertrags aufführen,
- wenn der Verstorbene keine Nachkommen hinterlässt, eine Kopie des Heiratsbuchs (oder der Heiratsbücher) der Eltern des Verstorbenen und seiner (Halb-)Geschwister.
Der Verstorbene hatte einen Ehevertrag, eine „Änderung des ehelichen Güterstands“, ein Testament, eine Schenkung unter Lebenden oder „handlungsunfähige“ Erben.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, in einem der folgenden Fälle eine Erburkunde oder einen Erbschein von einem Notar erstellen zu lassen:
- Der Verstorbene hatte einen Ehevertrag abgeschlossen oder hatte eine „Änderung des ehelichen Güterstandes“ erstellen lassen.
- Der Verstorbene hat eine Urkunde „Schenkung unter Ehepartnern“ vor Notar erstellen lassen.
- Der Verstorbene hat ein (eigenhändiges oder notarielles) Testament
- Der Verstorbene hat „handlungsunfähige“ Erben (z. B. minderjährige Erben, Entmündigte usw.).
Das Amt Rechtssicherheit kann Ihnen weder einen Erbschein noch eine Erburkunde ausstellen.
