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Erstattung der belgischen MwSt. an Unternehmen außerhalb der EU

Erstattung der belgischen MwSt. an Unternehmen außerhalb der EU

  • Wer?

    Der Antragsteller, der außerhalb der EU ansässig ist, muss eine Tätigkeit ausüben, die der Mehrwertsteuer unterliegen würde, wenn er in der EU tätig wäre.

  • Was?

    Die belgische Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn die Ausgaben für berufliche Zwecke getätigt wurden. Die MwSt. auf private Ausgaben wird nicht erstattet.

    Hat der Antragsteller in dem Land, in dem er ansässig ist, ein beschränktes Recht auf Vorsteuerabzug gilt diese Einschränkung auch für die Erstattung der belgischen MwSt. (dies ist zum Beispiel der Fall bei Finanzinstituten, Versicherungsgesellschaften und im Immobiliensektor).

    Der Antragsteller muss dies in seinem Antrag vermerken.  

    Begrenzung aufgrund der belgischen Gesetzgebung

    • Kraftfahrzeugkosten sind auf 35 % begrenzt (Kraftstoff usw.).
    • Die MwSt. auf Restaurant- und Hotelkosten wird nicht erstattet (Art. 45 § 3 Nr. 3 des MwSt.-Gesetzbuches).
    • Wenn keine belgische MwSt. geschuldet ist, wird auch keine MwSt. erstattet. In diesem Fall müssen Sie die Erstattung von Ihrem Lieferer verlangen (Gutschrift und neue Rechnung).
  • Wie?

    Sie können das Formular Ihres Landes oder das belgische Formular Nr. 803 verwenden. 
    Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit (Feld 7 des Formulars), um die Bearbeitung Ihres Antrags zu beschleunigen.

    Sie müssen das Formular an folgende Adresse senden:   

    FÖD Finanzen
    KMU Zentrum Spezifische Materies - Team 2 - Erstattungen
    Finance Tower
    Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 3410 - 18P
    B-1000 Brüssel
    foreigners.team2@minfin.fed.be
    +32 (0)257 786 60

    Dokumente, die dem Antrag beigefügt werden müssen:

    • Kopien der Rechnungen: diese Rechnungen müssen detailliert sein (z. B. keine zusammenfassende Rechnung pro Monat). Wenn die Rechnungen nicht ausführlich sind, werden sie abgelehnt.
      Bitte senden Sie keine Originaldokumente per Post. Ab dem 1. Januar 2021 können wir Ihnen diese nämlich nicht mehr zurücksenden.
    • Eine Kopie des Vertrags, wenn sich die Rechnung auf einen Vertrag bezieht (z. B. Managementkosten).   
    • Eine Erklärung, dass Sie im Land der Niederlassung mehrwertsteuerpflichtig sind (MwSt.-Bescheinigung). Diese Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein. 
    • Ein gesetzlich vorgeschriebenes Exemplar Ihrer letzten Bilanz und Ihrer letzten Ergebnisrechnung.
    • Ein gesetzlich vorgeschriebenes Exemplar Ihrer Eintragung bei der Handelskammer oder eine IRS-Bescheinigung, die Ihre Tätigkeit deutlich ausweist. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein. Diese Dokumente müssen ins Niederländische, Französische, Englische oder Deutsche übersetzt sein. 
    • Erhaltene Gutschriften
    • Eine Vollmacht, wenn der Antrag von einem Bevollmächtigten (Dritten) eingereicht wird.

    Wenn der Dritte auch der Empfänger der Erstattung ist, muss die Vollmacht legalisiert werden.

    Vermerken Sie bitte die Bankdaten (IBAN, Swift-Code, Name und vollständige Adresse der Bank). Andernfalls können wir die Erstattung nicht vornehmen.

    Fügen Sie bitte ausreichende Informationen bei, damit wir genau feststellen können, was geschehen ist. Sie können uns eine kurze Beschreibung dessen geben, was Ihr Lieferer Ihnen geliefert hat, aus welchen Gründen und wie dies weiterverkauft wurde.

    Angaben, die Sie Ihrem Antrag beifügen können, um die Erstattung zu beschleunigen:

    • Wenn das Personalmitglied an einer Ausbildung in Belgien teilgenommen hat: Fügen Sie das Dokument hinzu, das belegt, dass diese Person in Ihrer Gesellschaft beschäftigt ist.
    • Sie haben Güter gekauft und anschließend weiterverkauft: Fügen Sie eine Kopie der Rechnung des Verkaufs dieser Güter hinzu.
    • Sie haben für ein belgisches Unternehmen XY ein Gebäude in Brüssel gebaut. Dazu haben Sie Kosten getragen, für die Sie die MwSt.an belgische Lieferer zahlen mussten: Fügen Sie eine Kopie der Rechnung bei, die Sie XY ausgestellt haben.
  • Wann?

    Sie können die Erstattung der Mehrwertsteuer für ein Kalenderjahr bis spätestens 30.09. des folgenden Jahres beantragen (z. B. Rechnungen von 2018 können bis 30.09.2019 eingereicht werden).

  • Transportunternehmen?

    Wenn dies Ihr erster Antrag in Belgien ist, müssen Sie uns folgende Angaben mitteilen:

    • Die Anzahl LKWs, die Sie besitzen (z. B. indem Sie eine Kopie Ihrer Bilanz hinzufügen, in der die LKWs aufgeführt sind).
    • Kopien der LKW-Zulassungsbescheinigungen.
  • Status meines Antrags?

    Wir bemühen uns, Anträge innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Einreichung zu bearbeiten. Bitte fragen Sie uns nicht nach dem Status des Antrags vor Ablauf dieser Frist.