Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Eine Erklärung zum Mobiliensteuervorabzug über MyMinfin einreichen

Registerkarte "Quellensteuer" in MyMinfin

Nachdem Sie sich in MyMinfin eingeloggt haben, können Sie mit der Einreichung Ihrer Erklärungen zum Mobiliensteuervorabzug beginnen.

Sie können Ihre Erklärungen auf folgende Weisen einreichen:

Achtung: Es ist nicht möglich, die Erklärung vor dem Versenden zu speichern. Wenn Sie MyMinfin schließen oder in MyMinfin auf eine andere Schaltfläche klicken, gehen Ihre Daten verloren.

FAQ - Eine Erklärung zum Mobiliensteuervorabzug einreichen

  • Wann muss ich den Mobiliensteuervorabzug erklären und zahlen?

    Der Mobiliensteuervorabzug muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum der Zuerkennung oder der Ausschüttung der steuerpflichtigen Einkünfte erklärt und gezahlt werden. Indem Sie dieses Datum einhalten, vermeiden Sie Verzugszinsen und Sanktionen (Steuerzuschläge und/oder Geldbußen). Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag, um Ihre Erklärung einzureichen oder Ihre Zahlung zu leisten.

  • Wo finde ich die strukturierte Mitteilung, die ich bei meiner Zahlung angeben muss?

    Was kann ich tun, wenn ich keine strukturierte Mitteilung erhalte?

    Wenn Sie nicht sofort eine strukturierte Mitteilung erhalten, die auf die Eingabe einer Erklärung in MyMinfin folgt, warten Sie bitte einen Moment, da sie über den Bildschirm „Verlauf der Einreichungen“ im PDF-Format verfügbar sein wird.

    (Siehe in den FAQ „Mobiliensteuervorabzug zahlen“ : Wie wird der Mobiliensteuervorabzug gezahlt?“)
     

    Was kann ich tun, wenn ich nach einigen Augenblicken immer noch keine strukturierte Mitteilung erhalte?

    Für den Fall, dass das MyMinfin-System keine strukturierte Mitteilung ausgeben kann, wird eine freie Mitteilung verfügbar sein, sodass Sie die Zahlung ohne Verzögerung vornehmen können.

    Achtung: Wenn es die Situation zulässt, empfehlen wir Ihnen, einen Moment zu warten und die strukturierte Mitteilung zu verwenden, die in Bezug auf die Zahlungsbearbeitung wesentlich zuverlässiger ist als die freie Mitteilung.
     

    Wo kann ich meine strukturierte Mitteilung finden?

    Falls das System die strukturierte Mitteilung mit Verzögerung erhält, können Sie auf folgende Weisen vorgehen:

    • Gehen Sie in MyMinfin auf die Registerkarte „Verlauf der Einreichungen“. Sie können die freie Mitteilung einsehen, wenn Sie auf „Details anzeigen“ klicken.
      strukturierte Mitteilung
    • Ebenfalls in MyMinfin wird die strukturierte Mitteilung auf der PDF-Datei übernommen (sobald verfügbar).
  • Für welche Daten der Zuerkennung kann ich Erklärungen einreichen?

    Sie können Erklärungen mit einem Datum der Zuerkennung einreichen, das bis zu zehn Jahren in der Vergangenheit zurückliegt.

    Sie können auch Erklärungen mit einem Datum der Zuerkennung einreichen, das bis zu maximal 1 Monat (minus 1 Tag) in der Zukunft liegt.

    Zum Beispiel:

    • Am 9. März können Sie Erklärungen mit einem Datum der Zuerkennung bis einschließlich 8. April einreichen.
    • Am 1. April können Sie Erklärungen mit einem Datum der Zuerkennung bis einschließlich 30. April einreichen.
  • Was ist bei einer Fehlermeldung zu tun?

    Wenn Sie ein Feld nicht korrekt ausfüllen, erscheint eine Fehlermeldung.

    In den meisten Fällen können Sie entweder (vorzugsweise) die Korrektur vornehmen oder sie nicht berücksichtigen.

    Wenn Sie dies nicht berücksichtigen, enthält der Status Ihrer Erklärung Folgendes: „Mit Warnmeldung angenommen“ Das bedeutet, dass Ihre Erklärung zwar eingereicht wurde, unsere Mitarbeiter sie jedoch prüfen werden, um die Gründe für den Fehler zu verstehen.

    In bestimmten Fällen erscheint die Fehlermeldung auf rotem Hintergrund. Sie müssen dann die Korrektur vornehmen, um mit der Einreichung Ihrer Erklärung fortfahren zu können.

  • Wann bin ich verpflichtet, die Empfänger in der Erklärung anzugeben?

    Sie müssen den oder die Empfänger in Ihrer Erklärung angeben,

    • wenn Sie eine Erklärung 273S – Urheberrechte und ähnliche Rechte einreichen oder
    • wenn der Steuersatz bei 0 % liegt.

    In den anderen Fällen ist die Angabe des Empfängers fakultativ.

  • Wie fügt man der Erklärung 273S die Empfängerliste bei?

    Wenn Sie die Erklärung „über die Anwendung“ einreichen, müssen Sie die Empfänger nacheinander eingeben.

    Bei einer großen Anzahl Empfänger empfehlen wir Ihnen, die Erklärung per XML-Datei einzureichen.

    Sie müssen mehrere Empfänger angeben, verwenden jedoch noch keine XML-Dateien?

    Bis zum 30. April 2021 können Sie die Empfänger in einer PDF-Datei auflisten.

    Fügen Sie der Erklärung diese PDF-Datei bei, entweder schon während der Einreichung (in Schritt 4 „Zahlung und Belege“) oder nachdem Sie Ihre Erklärung versendet haben.

    Wir empfehlen Ihnen, bei der Einreichung über die Anwendung mindestens einen Empfänger anzugeben (um eine Warnmeldung zu vermeiden). Dieser Empfänger muss der erste Empfänger der PDF-Datei sein, die der Erklärung beigefügt ist.

  • In welcher Sprache kann ich eine Erklärung einreichen?

    Sie können die Sprache wählen, in der Sie die Erklärung einreichen (Französisch, Niederländisch oder Deutsch). Bevor Sie mit der Einreichung Ihrer Erklärung beginnen, können Sie eventuell die Sprache oben links in MyMinfin ändern.

    Achtung: Ändern Sie die Sprache nicht während des Ausfüllens, sonst gehen die eingegebenen Daten verloren.

    Sobald die Erklärung eingereicht wurde, wird sie in der Registerkarte „Verlauf“ im PDF-Format verfügbar sein. Die Sprache der Erklärung im PDF-Format wird durch den Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, bestimmt.

    Wenn der Wohnort in der Region Brüssel-Hauptstadt ist, kann zwischen Französisch und Niederländisch gewählt werden (wenn die Erklärung z. B. auf Französisch eingereicht wird, erscheint das PDF-Dokument auch in dieser Sprache).

  • Können meine Kontaktdaten in der Anwendung gespeichert werden?

    Dies ist möglich, wenn Ihr Browser für das automatische Ausfüllen von Formularen eingestellt ist. Wir empfehlen Ihnen, die Online-Hilfe Ihres Browsers zu nutzen, um weitere Informationen zu erhalten.

  • Werden die in der Erklärung anzugebenden Beträge automatisch berechnet?

    Um die Einreichung der Erklärung zu erleichtern, werden die Beträge automatisch berechnet für:

    • alle Erklärungen 273A_Div – Belgische Dividenden,
    • alle Erklärungen 273A_Part – Arbeitnehmerbeteiligung,
    • die meisten Erklärungen 273 –  Sonstige Einkünfte.

    Sie müssen die Beträge selbst berechnen für:

    • die Codes der Einkünfte 61, 62 und 92 der Erklärung 273 – Sonstige Einkünfte
    • die Erklärung 273S – Urheberrechte und ähnliche Rechte

    In diesen Fällen ist es nämlich möglich, Kosten (tatsächliche oder pauschale) einzutragen, die von den allgemeinen Berechnungsregeln abweichen. Beim Versenden werden die eingegebenen Beträge nicht kontrolliert.

  • Welchen Status kann meine Sendung haben?

    Beim Versenden kann der Status wie folgt lauten:

    • Senden der Datei läuft
    • Datei gesendet und bereit zur Bearbeitung.

    Normalerweise sind diese vorübergehenden Status nicht oder nur für eine sehr kurze Zeit sichtbar.

    Danach erhält Ihre Sendung einen der folgenden endgültigen Status:

    • Versand angenommen
    • Versand abgelehnt
    • Ungültige XML-Datei: Die XML-Datei entspricht nicht dem XML-Standard und/oder den Bedingungen, die durch das XSD-Schema auferlegt werden.
    • Technischer Fehler: Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Dienststelle.
  • Ausgleich

    Bei Urheberrechten werden häufig Vorschüsse oder Anzahlungen verwendet. Ab dem 1. Oktober 2021 können Sie eine Überzahlung berichtigen, indem Sie sie in einer nachfolgenden Erklärung abziehen (Ausgleich).

     Ausgleichsregelung des Urheberrechts – Erklärung 273S (PDF, 408.27 KB)
     Beispiele (ZIP, 14.59 KB)