Der nichtkommerzielle Sektor spielt eine entscheidende Rolle in der Weltwirtschaft. Die meisten Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeiten auf transparente und rechtmäßige Weise. Aufgrund ihrer verschiedenen Tätigkeiten, ihrer geographischen Reichweite und ihrer Anwesenheit in instabilen Regionen üben sie jedoch auch eine Anziehungskraft auf Kriminelle aus. Aus Studien geht hervor, dass ihre logistischen Netzwerke, ihre Finanzierungsquellen und das Vertrauen der Öffentlichkeit manchmal für kriminelle Zwecke missbraucht werden, insbesondere für die Unterschlagung von Geldmitteln, die Anwerbung von Terroristen und die Finanzierung des Terrorismus.
Es wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den nichtkommerziellen Sektor für den möglichen Missbrauch zu sensibilisieren, die Bedeutung der Transparenz hervorzuheben und die Nutzung regulärer Finanzkanäle zu fördern. Diese Seite zielt darauf ab, den nichtkommerziellen Sektor auf die Risiken in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aufmerksam zu machen.
VERHINDERUNG DER TERRORISMUSFINANZIERUNG
Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht können auf unterschiedliche Weise zur Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Terroristische Organisationen können zum Beispiel eine Struktur ohne Gewinnerzielungsabsicht gründen, um unter dem Deckmantel eines lobenswerten Zwecks Gelmittel zu beschaffen, zu verwalten und weiterzuleiten, um Propaganda zu betreiben und neue Mitglieder anzuwerben. Außerdem wurde festgestellt, dass die Vermögenswerte und Finanzmittel einiger rechtmäßiger Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die in geographischen Risikogebieten tätig sind, bei ihrer Ankunft in dem Gebiet an regional aktive terroristische Gruppierungen weitergeleitet wurden.
Wie kann dieser Missbrauch verhindert werden?
- Förderung des Bewusstseins für bestehende Risiken;
- von den Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführte Bewertung der Geber, der möglichen Partnerorganisationen und derjenigen, die einen Nutzen aus ihrer Arbeit ziehen;
- Einsatz einer guten Verwaltung;
- transparente Finanzverwaltung;
- Einführung von internen Kontrollen;
- Abwicklung der Transaktionen über geregelte Finanzkreisläufe und Zahlungssysteme unter der Berücksichtigung, dass die Kapazitäten des Finanzsektors von Land zu Land und von Region zu Region unterschiedlich sind;
- Sensibilisierung für die mit der Verwendung von Bargeld verbundenen Risiken.
Meldepflicht
Bei Feststellung von bzw. Verdacht auf Terrorismusfinanzierung ist eine Meldung an einen der an der Terrorismusbekämpfung beteiligten öffentlichen Dienste erforderlich (Polizeidienste, FÖD Justiz, Büro für die Verarbeitung finanzieller Informationen (BVFI), Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse (KOBA) oder Staatssicherheit).
Für in Belgien verfügbare Dienstleistungen können Sie die Website der Autorität Finanzielle Dienste und Märkte (FSMA) einsehen.
Für weitere Informationen:
- Für eingehendere Empfehlungen sehen Sie sich die Best Practices der FATF an.
- Sie können auch hier die Website mit der Liste der Länder mit hohem Risiko besuchen.
- Sie können hier ebenfalls das BVFI bei Verdacht auf Terrorismusfinanzierung kontaktieren.
- Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich hier die Website des KOBA anzusehen.
VERHINDERUNG DER FINANZIERUNG DER VERBREITUNG VON MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN
Die Entwicklung von Nuklearprogrammen für militärische Zwecke und der Einsatz von biologischen oder chemischen Waffen in bestimmten Konfliktgebieten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure stellen eine ernsthafte Bedrohung für die internationale Sicherheit dar. Die Verhinderung der Entwicklung und Verbreitung dieser Massenvernichtungswaffen steht ganz oben auf der internationalen Sicherheitsagenda. Die internationale Gemeinschaft hat bereits zahlreiche Maßnahmen gegen Staaten ergriffen, die diese Entwicklung unterstützen.
Wie kann die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verhindert werden?
- Einhaltung der von der internationalen Gemeinschaft auferlegten Verpflichtungen;
- Wachsamkeit, um zu verhindern, dass finanzielle oder andere Mittel in die Hände von Regimen gelangen, die die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen finanzieren. Diese Regime nutzen nämlich Strohmänner, Scheingesellschaften und andere Techniken, um die Maßnahmen zu umgehen;
- gute Kenntnis der Partnerorganisationen;
- gute Kenntnis der Endbestimmung der humanitären Hilfe;
- transparente Finanzverwaltung, bei der so weit wie möglich reguläre Finanzkanäle als Grundlage für eine Risikominimierung genutzt werden.
Für weitere Informationen:
Sehen Sie sich die zusätzlichen Informationen zur FATF-Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung an.
VERHINDERUNG VON GELDWÄSCHE
Wie bei anderen juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen bieten auch die Rechtsstruktur der Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht sowie ihre internationalen Aktivitäten und Finanztransaktionen Möglichkeiten, die illegale Herkunft von Gelmitteln zu verschleiern.
Wie kann Geldwäsche verhindert werden?
- Einhaltung von Buchhaltungs- und anderen Pflichten, die zu einer transparenten Arbeitsweise von Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht beitragen,
- Eintragung in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (UBO-Register).
Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer in das UBO-Register eintragen. Sie sind ebenfalls für die Aktualisierung dieser Informationen verantwortlich und sorgen dafür, dass diese präzise und aktuell sind. Die Eintragung in das Register zielt darauf ab, das Risiko der Geldwäsche durch juristische Personen und Rechtsvereinbarungen zu verringern.
Für weitere Informationen:
- Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Informationsseite des UBO-Registers.
EINHALTUNG VON GEZIELTEN FINANZIELLEN SANKTIONEN
Sowohl die Vereinten Nationen als auch die Europäische Union und Belgien verhängen im Rahmen von Sanktionsregelungen gegenüber bestimmten Ländern, Gruppierungen oder Personen finanzielle Restriktionen oder Einfrierungsmaßnahmen. Diese Embargos werden unter anderem im Rahmen des Kampfes gegen den Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht verhängt. Sie sind nur wirksam, solange sich alle an sie halten.
Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht können bei der Ausführung ihrer Aufträge mit Ländern, Gruppierungen oder Personen in Kontakt treten, die von diesen Sanktionsregelungen betroffen sind, und sind dann verpflichtet, die restriktiven finanziellen Maßnahmen einzuhalten.
Für weitere Informationen:
Meldepflicht und Fragen zu den Sanktionen
- Wenn Ihre Einrichtung mit einer Person oder Körperschaft zusammenarbeitet, die auf dieser Sanktionsliste steht, oder wenn Sie über andere relevante Informationen verfügen, sind Sie verpflichtet, dies der Generalverwaltung Schatzamt über quesfinvraqen.tf@minfin.fed.be zu melden.
Über diese E-Mail-Adresse können Sie sich auch mit allen Anfragen zu Embargos, z. B. mit einem Antrag auf eine Ausnahme von den Einfrierungsmaßnahmen aus humanitären Gründen, an diese Verwaltung wenden.