Kundenorientierung spielt beim FÖD Finanzen tagtäglich eine zentrale Rolle. Wir sind ständig auf der Suche nach Möglichkeiten, um die Beziehung zu unseren Nutzern zu verbessern.
Die Strategie des FÖD Finanzen zielt auf eine Dienstleistung ab, die optimal auf die Bedürfnisse und Erwartungen der einzelnen Nutzer und Nutzergruppen abgestimmt ist. In diesem Rahmen achten wir besonders auf einen respektvollen Umgang mit Bürgern, Unternehmen und Stakeholdern. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den hilfsbedürftigen Nutzergruppen.
Der FÖD Finanzen verpflichtet sich, Ihre Akte stets professionell und kundenfreundlich zu bearbeiten.
Charta für eine kundenfreundliche Behörde
Wo finden Sie ohne große Umwege die notwendigen Informationen, um Ihre Angelegenheiten beim FÖD Finanzen zu erledigen?
Über unsere digitalen Dienste: einfach, schnell und sicher
Auf unserer Website www.fin.belgium.be finden Sie:
- FAQ mit allen erforderlichen Informationen zur Erledigung Ihrer Verwaltungsangelegenheiten,
- Informationen zu den Zuständigkeiten und der Struktur des FÖD Finanzen,
- Informationen dazu, wie Sie uns am besten erreichen können.
In der Rubrik „Ansprechpartner“ für Privatpersonen auf unserer Website finden Sie ein Tool, in dem wir alle Angelegenheiten und Fragen zusammengestellt haben, für die uns Bürger am häufigsten kontaktieren. Dank dieses Tools erfahren Sie schnell und einfach, wie Ihre Angelegenheiten erledigt werden müssen und wo Sie Antworten auf Ihre Fragen finden.
Nutzen Sie unser Tool der meistgesuchten Themen.
Über unsere gesicherte Online-Plattform www.myminfin.be können Sie:
- Ihre Steuerakte verwalten,
- Ihre persönlichen Unterlagen einsehen,
- unsere Online-Dienste nutzen.
Sie können zum Beispiel:
- Ihre Steuererklärung über Tax-on-Web einreichen,
- Ihre Kontonummer ändern,
- einen Zahlungsplan beantragen,
- Ihren Steuerbescheid herunterladen, einsehen oder drucken,
- Ihre Steuerschuld begleichen,
- Ihren Mietvertrag einsehen,
- Ihr Katastereinkommen einsehen,
- einen Katasterauszug beantragen,
- Ihre ruhenden Vermögenswerte einsehen,
- auf ein Schreiben unseres FÖD antworten
- usw.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung auf myminfin.be und den Möglichkeiten zur Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten.
In unserer Steuerdatenbank Fisconetplus finden Sie die belgischen Rechtsvorschriften zu Steuerangelegenheiten aller Art.
Per Telefon
Wir helfen Ihnen gerne telefonisch weiter.
Wenn Sie Fragen[1] haben, können Sie uns werktags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 02 572 57 57 erreichen (Normaltarif).
[1] Ausgenommen Fragen in Sachen Zoll und Akzisen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Fragen in Sachen Zoll und Akzisen.
Über unser allgemeines Kontaktformular
Sie können Ihre Fragen über das allgemeine Kontaktformular auf unserer Website stellen.
Über unsere Büros (nur nach Absprache)
Wir empfangen Sie gern in all unseren Büros, aber nur nach Absprache[1].
Um einen Termin zu vereinbaren, können Sie uns werktags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter 02 572 57 57 erreichen (Normaltarif).
Wir bemühen uns zunächst immer, Ihnen telefonisch weiterzuhelfen, damit Sie sich nicht unnötigerweise zu unseren Ämtern begeben müssen.
Wenn wir Ihnen nicht telefonisch weiterhelfen können, geben wir Ihnen einen Termin in einem unserer Ämter. Wir teilen Ihnen dann die Adresse und den Ort des Termins mit.
Zu bestimmten Themen können Sie auch über unsere Website einen Termin vereinbaren. In diesem Fall können wir Ihnen leider nicht per Telefon weiterhelfen und es ist erforderlich, dass Sie in unseren Büros vorstellig werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Terminvereinbarung.
Alle unsere Gebäude sind für Menschen mit einer körperlichen Behinderung zugänglich.
[1] Für Fragen in Sachen Zoll und Akzisen werden in einigen Büros Sprechstunden angeboten. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Sprechstunden in Sachen Zoll und Akzisen.
Über unsere sozialen Medien
Wir nutzen unsere Accounts in den sozialen Medien (Facebook, Twitter, LinkedIn, YouTube und Instagram) ausschließlich, um Informationen von allgemeinem Interesse zu verbreiten.
Auf allgemeine Fragen sowie Fragen zu persönlichen Akten antworten wir ausschließlich über unsere gesicherte Online-Plattform MyMinfin, das allgemeine Kontaktformular auf unserer Website sowie über die Kontaktaufnahme mit einem unserer Mitarbeiter (per Telefon oder in einem unserer Büros).
Wie schnell reagieren wir, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen?
Für einige Fragen wurde eine gesetzliche Antwortfrist festgelegt. In allen anderen Fällen werden wir uns bemühen, Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten.
Wir arbeiten hart dafür, dieser Verpflichtung im Alltag gerecht zu werden. Manchmal gelingt uns dies nicht, insbesondere in Zeiten, in denen sich sehr viele Bürger an den FÖD Finanzen wenden. Dies gilt zum Beispiel für den Zeitraum der Einreichung der Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen. Wir analysieren unsere Arbeitsweise auch weiterhin kritisch und korrigieren diese. Unser Ziel ist es, stets unser Bestes zu geben – auch in Momenten mit einer besonders hohen Arbeitsbelastung – und sämtliche Fragen gewissenhaft und so schnell wie möglich zu beantworten.
Wenn Sie uns eine Frage stellen, die nicht für unseren FÖD bestimmt ist, setzen wir Sie davon in Kenntnis. Wenn möglich, leiten wir Ihre Frage an die zuständige Instanz weiter.
Wie möchten wir unsere Dienstleistung noch weiter optimieren?
Wir bemühen uns stets nach Kräften, Ihnen die Erfüllung Ihrer Pflichten so weit wie möglich zu erleichtern. Wir bewerten regelmäßig die Qualität unserer Dienstleistung. Hierzu verwenden wir nicht nur interne Messinstrumente, sondern auch unsere Zufriedenheitsumfrage, die wir alle zwei Jahre durchführen. So können wir ermitteln, wo es Verbesserungsbedarf gibt, und unsere Dienstleistung gegebenenfalls entsprechend anpassen.
Was sind Ihre Rechte und Pflichten?
Ihre Rechte
- Sie sind berechtigt, Verwaltungsdokumente einzusehen.
- Sie haben Anspruch auf den Schutz Ihres Privatlebens. Wir verarbeiten Ihre Daten mit größter Vertraulichkeit entsprechend der geltenden nationalen und europäischen Gesetzgebung. Hier finden Sie weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den FÖD Finanzen.
- Wir verwenden so weit wie möglich Daten, die bereits bei anderen öffentlichen Diensten verfügbar sind. So ist zum Beispiel Ihre Unternehmensnummer auch Ihre MwSt.-Nummer.
Ihre Pflichten
- Sie übermitteln uns wahrheitsgemäß alle Informationen, die wir zur Berechnung Ihrer Abgaben benötigen.
- Sie bewahren die erforderlichen Unterlagen und Daten auf.
- Sie zahlen fristgerecht die fälligen Steuern und Beträge.
Was sind die Rechte und Pflichten des FÖD Finanzen?
Unsere Rechte
-
Unsere Mitarbeiter dürfen Ihnen im Sinne der anwendbaren Gesetzgebung Fragen stellen und Dokumente von Ihnen anfordern.
Unsere Pflichten
- Unsere Mitarbeiter sind an die Gesetzestexte gebunden, die der Gesetzgeber für ihre jeweiligen Sachbereiche verfasst hat.
- Unsere Mitarbeiter müssen gemäß den Verhaltensregeln des „deontologischen Rahmens für Bedienstete des föderalen administrativen öffentlichen Dienstes“ handeln.
- Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, die Integritätspolitik des FÖD Finanzen zu befolgen, die in unserem Leitfaden zur Deontologie beschrieben wird.
- Der FÖD Finanzen beachtet die Gesetzgebung in Sachen einmalige Datenerfassung für öffentliche Dienste. Daher bitten wir Sie nur in besonderen Ausnahmefällen um Daten, die bereits bei anderen öffentlichen Diensten verfügbar sind.
-
An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden sind?
An den Dienst Beschwerdenverwaltung des FÖD Finanzen
Der FÖD Finanzen misst der Qualität seiner Dienstleistung besondere Bedeutung bei.
Sie können künftig eine Beschwerde bei unserem Dienst Beschwerdeverwaltung einreichen, wenn Sie mit der Dienstleistung des FÖD Finanzen unzufrieden sind in Bezug auf:
- Informationen, die Sie von uns erhalten haben,
- die telefonische Beratung oder Beratung in unseren Büros, die Ihnen zuteilwurde,
- die Effizienz bei der Weiterverfolgung Ihrer Akte.
Auf diese Weise können wir unsere Dienstleistung verbessern, wo dies erforderlich ist.
An den Dienst Steuerschlichtung
Bei einer anhaltenden Streitigkeit mit der föderalen Steuerverwaltung können Sie den Dienst Steuerschlichtung in Anspruch nehmen.
Dieser ist ein autonomer Dienst und bearbeitet Schlichtungsanträge objektiv, unabhängig und unparteiisch.
Als neutrale Drittpartei leitet der Dienst Steuerschlichtung die Parteien an und versucht, ihre Standpunkte in Einklang zu bringen, um eine stets gesetzmäßige Lösung zu finden.
Hier finden Sie weitere Informationen über mögliche Gründe für das Einreichen eines Schlichtungsantrags sowie zur Vorgehensweise bei der Einreichung.
Achtung:
- Im Zusammenhang mit Einkommensteuern geschieht dies NACH dem Einreichen eines Widerspruchs oder eines Antrags auf Nachlass von Amts wegen (siehe Seite 2 Ihres Steuerbescheides).
- Im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten geschieht dies NACH der Ablehnung eines Zahlungsplans, den Sie einem der Infozentren oder über MyMinfin unterbreitet haben.
An den föderalen Ombudsmann
Wenn Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde durch den FÖD Finanzen nicht zufrieden sind, können Sie diese Beschwerde auch dem föderalen Ombudsmann vorlegen.
Er wird Ihre Beschwerde untersuchen, um zu sehen, ob wir diese ordnungsgemäß bearbeitet haben.
Hier finden Sie weitere Informationen über mögliche Gründe für das Einreichen einer Beschwerde beim föderalen Ombudsmann und zur Vorgehensweise bei der Einreichung.