Sie möchten einen Angehörigen bitten, Ihre Steuerangelegenheiten an Ihrer Stelle zu erledigen? Oder bittet ein Angehöriger Sie, die Steuerangelegenheiten an seiner Stelle zu erledigen?
Sie können dies tun, indem beide Parteien eine elektronische Vollmacht Steurererklärung Bürger über die Anwendung Vollmachten unterzeichnen.
Diese Vollmacht bindet zwei Parteien aneinander, die „Vollmachtgeber“ und „Bevollmächtigter“ genannt werden.
Durch die Vollmacht kann eine Privatperson (= die Partei „Vollmachtgeber“) eine andere Privatperson (= die Partei „Bevollmächtigter“) bevollmächtigten, online auf ihre MyMinfin-Steuerakte sowie auf verschiedene Funktionen und Dokumente zuzugreifen, um an ihrer Stelle Steuerangelegenheiten beim FÖD Finanzen zu erledigen.
Die Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten Zugangsrechte, um im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Der Vollmachtgeber bleibt immer der Endverantwortliche seiner Schritte, unabhängig davon, ob sie von seinem Angehörigen durchgeführt wurden oder nicht.
Es spielt keine Rolle, wer die Vollmacht zuerst erstellt. Sie müssen sich jedoch beide in der Anwendung Vollmachten anmelden und die Vollmacht bestätigen, um sie zu aktivieren.
Sie möchten Ihre Vollmacht widerrufen? Jede der beiden Parteien, die durch eine Vollmacht gebunden sind, kann diese jederzeit widerrufen. Sie benötigen nicht die Zustimmung der anderen Partei, um Ihre Vollmacht zu widerrufen.
Schritte, um einem Bürger zu ermöglichen, im Namen eines Angehörigen zu handeln
1. Eine Vollmacht Steurererklärung Bürger erstellen und unterzeichnen
Schritt 1: Erstellung der Vollmacht durch eine der zwei Parteien (Vollmachtgeber oder Bevollmächtigter)
- Melden Sie sich in der Anwendung Vollmachten an.
- Identifizieren Sie sich:
- mit itsme®
- mit Ihrem Personalausweis und Ihrem PIN-Code (Code vergessen oder verloren?).
- Sie kommen direkt auf die Startseite.
- Klicken Sie auf die Registerkarte „Erstellen“ und füllen Sie die Felder aus, um eine Vollmacht zu erstellen, indem Sie die Art der Vollmacht Steurererklärung Bürger wählen.
Schritt 2: Validierung der Vollmacht durch die zweite Partei (Vollmachtgeber oder Bevollmächtigter)
- Melden Sie sich in der Anwendung Vollmachten an.
- Identifizieren Sie sich:
- mit itsme®
- mit Ihrem Personalausweis und Ihrem PIN-Code (Code vergessen oder verloren?).
- Sie kommen direkt auf die Startseite.
- Klicken Sie auf den Link „Vollmachten, die ich unterzeichnen muss“ und füllen Sie die erforderlichen Felder aus, um die Vollmacht Steurererklärung Bürger zu aktivieren.
Die Vollmacht Steurererklärung Bürger ist nun aktiv. Die Person „Bevollmächtigter“ hat nun Zugriff auf die MyMinfin-Akte ihres Angehörigen und kann an seiner Stelle handeln, wie sie es in ihrer eigenen Steuerakte tun würde.
2. Auf die MyMinfin-Akte Ihres Angehörigen zugreifen
Nachdem Sie beide die Vollmacht Steurererklärung Bürger unterzeichnet haben:
- Melden Sie sich in MyMinfin an.
- Identifizieren Sie sich (beispielsweise über die Anwendung itsme® oder mit Ihrem Personalausweis und einem Kartenleser).
- Wenn Sie eine aktive Vollmacht haben, gelangen Sie zu einem Anmeldebildschirm, der Folgendes anzeigt:
- Ihren eigenen Namen
- den Namen der Person, in dessen Namen Sie handeln dürfen
Klicken Sie auf den Namen Ihres Angehörigen, um auf seine MyMinfin-Akte zuzugreifen.
Sie sind nun in seinem Namen angemeldet. Oben rechts auf dem Bildschirm:
- Das Symbol weist Sie darauf hin, dass Sie sich nicht in Ihrer persönlichen Akte befinden, und
-
die nationale Nummer Ihres Angehörigen ist unter Ihrem eigenen Namen angegeben.
Sie können nun die erforderlichen Dokumente einsehen und an seiner Stelle alle Schritte unternehmen, die die Vollmacht Steurererklärung Bürger ermöglicht.
Sonderfälle
An wen kann ich meine Steuerangelegenheiten übertragen?
Mit der Vollmacht Steurererklärung Bürger können Sie bestimmte Angelegenheiten an eine Person Ihrer Wahl übertragen: ein Familienmitglied, einen Nachbar, einen Freund usw.
Einzige Bedingung: Die Vollmacht muss zwischen zwei natürlichen Personen elektronisch unterzeichnet werden.
Kann ich meine Steuerangelegenheiten an mehrere Personen übertragen?
Ja. Sie können Vollmachten Steurererklärung Bürger mit mehreren Personen unterzeichnen. Diese können dann alle in Ihrem Namen handeln.
Bezüglich der Einreichung Ihrer Steuererklärung: Nur eine Person kann Ihre Steuererklärung einreichen.
Kann ich im Namen einer verstorbenen Person handeln?
Nein. Sie können keine Vollmacht für eine verstorbene Person einrichten.
Verfügen Sie über eine aktive Vollmacht für eine Person, die kürzlich verstorben ist? Die Vollmacht Steurererklärung Bürger endet nach dem Tod automatisch.
Sie benötigen jedoch keine Vollmacht, um die Erklärung einer verstorbenen Person über MyMinfin einzureichen > Die Erklärung einer verstorbenen Person einreichen (Tax-on-Web).
Weitere Informationen zur Steuererklärung bei einem Sterbefall
Kann ich im Namen mehrerer Personen handeln?
Ja. Sie können mit mehreren Personen aus Ihrem Umfeld eine Vollmacht Steurererklärung Bürger unterzeichnen, um mögliche Steuerangelegenheiten zu erledigen.
Kann ich alle meine Steuerangelegenheiten an einen Angehörigen übertragen?
Sie können nur die Steuerangelegenheiten übertragen, zu denen die Vollmacht Steurererklärung Bürger Zugang gewährt.
Kann ich im Namen einer minderjährigen Person handeln?
Ja. Sie können im Namen einer minderjährigen Person handeln, sofern diese über ihren elektronischen Personalausweis (und ihren Pin-Code) verfügt, um die elektronische Vollmacht genehmigen zu können.
Ich bin Betreuer im familiären Umfeld. Kann ich Steuerangelegenheiten im Namen einer geschützten Person online erledigen?
Als Betreuer im familiären Umfeld können Sie die Steuerangelegenheiten einer geschützten Person online verwalten.
Wenn die geschützte Person nicht in der Lage ist, die Vollmacht mit ihrer eID zu unterzeichnen, müssen Sie zuerst die Vollmacht Steurererklärung Bürger erstellen und von unseren Mitarbeitern validieren lassen.
Wie erstelle ich eine Vollmacht als Betreuer im familiären Umfeld?
Schritt 1: Eine Vollmacht erstellen
- Melden Sie sich in der Anwendung Vollmachten an.
- Wählen Sie unter der Registerkarte „Erstellen“ die Art der Vollmacht Steurererklärung Bürger aus.
- Geben Sie Folgendes ein:
- Ihre Daten als Partei „Bevollmächtigter“
- die Daten der geschützten Person als Partei „Vollmachtgeber“
Weitere Informationen in Bezug auf die Vorgehensweise zur Erstellung Ihrer Vollmacht.
Schritt 2: Die Vollmacht vom FÖD Finanzen validieren lassen
Um die Vollmacht von unseren Mitarbeitern validieren zu lassen, müssen Sie dies über MyMinfin beantragen.
1. Melden Sie sich in MyMinfin an.
2. Klicken Sie auf:
- „Meine Interaktionen“
- „Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten“
Auch wenn es sich dabei eigentlich nicht um eine Antwort auf ein Schreiben handelt, können Sie das für Sie zuständige Amt auf diese Weise durch Ausfüllen der erforderlichen Felder kontaktieren.
3. Laden Sie eine einzige PDF-Datei hoch, die Folgendes enthält:
- ein Schreiben mit:
- Ihrem Antrag auf Unterzeichnung der Vollmacht im Namen einer geschützten Person
- Ihrer nationalen Nummer
- der nationalen Nummer der geschützten Person
- die erforderlichen Anlagen wie die Entscheidung, in der Sie als Betreuer im familiären Umfeld anerkannt werden
4. In das Feld „Dienstcode“ tragen Sie zwingend das Postfach (3 Ziffern) des zuständigen Amtes ein.
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Zentrums Privatpersonen finden Sie in unserem Leitfaden der Dienststellen (Privatperson > Erklärung > Erklärung Steuer der natürlichen Personen > Ihre Gemeinde > Kategorie = Privatperson).
5. In das Feld „Referenz FÖD Finanzen des Dokuments“ geben Sie „SO/Vollmachten/[Ihre nationale Nummer]“ an.
6. Klicken Sie auf „Versenden“.
Schritt 3: Auf die MyMinfin-Akte der geschützten Person zugreifen
Sobald unsere Mitarbeiter die Vollmacht validiert haben (dies dauert ungefähr eine Woche), haben Sie Zugriff auf die MyMinfin-Akte der geschützten Person.
Ich habe eine Vollmacht Außergerichtlicher Schutz . Kann ich Steuerangelegenheiten im Namen der Person, die mich beauftragt hat, online verwalten?
Sie müssen eine Vollmacht Steuererklärung Bürger erstellen, um im Namen der Person, die Sie als Bevollmächtigten benannt hat, online auf die Steuerangelegenheiten zugreifen zu können.
Wie bei einer außergerichtlichen Vollmacht muss die Person die Vollmacht Steuererklärung Bürger validieren, wenn sie noch handlungsfähig ist. Wir empfehlen Ihnen daher, die Vollmacht Steuererklärung Bürger zum selben Zeitpunkt wie die außergerichtliche Vollmacht zu erstellen.
Wir werden keine Vollmacht anstelle einer Person mit einer außergerichtlichen Vollmacht validieren. Nur ein Betreuer im familiären Umfeld kann unsere Mitarbeiter bitten, eine Vollmacht Steuererklärung Bürger anstelle einer geschützten Person zu validieren.
Ich habe meinen Personalausweis verloren und/oder meinen PIN-Code vergessen. Darf ich einem Angehörigen eine Vollmacht erteilen, um das Problem zu lösen?
Nein. Sie müssen persönlich zu Ihrer Gemeindeverwaltung gehen, um einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Erfahren Sie mehr über einen vergessenen oder gesperrten PIN-Code.
Darf ich eine Vollmacht für meinen Partner haben, der Gebietsfremder ist und keinen Zugang zu MyMinfin hat?
Ja. Befolgen Sie das spezifische Verfahren für Gebietsfremde:
- Füllen Sie dieses Formular (PDF, 308.51 KB) aus und senden Sie es mit den verlangten Anlagen an belgium.tax@minfin.fed.be.
- Unsere Mitarbeiter erstellen eine Vollmacht im Namen des Partners, der Gebietsfremder ist und keinen Zugang zu MyMinfin hat.
- Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung.
- Sie müssen die Vollmacht in der Anwendung Vollmachten unterzeichnen, um sie zu aktivieren.
- Sobald die Vollmacht aktiviert ist, können Sie auf die MyMinfin-Akte Ihres Partners zugreifen und die Erklärung in seinem Namen unterzeichnen.
Weitere Informationen über den Zugriff auf die MyMinfin-Akte eines Angehörigen.