Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Vollmacht Organismen Für Gemeinsame Anlagen

Mit der Vollmacht Organismen Für Gemeinsame Anlagen (OGA) gewährt ein Unternehmen einem Gewerbetreibenden (bevollmächtigtes Unternehmen/bevollmächtigter Selbstständiger) einen Online-Zugriff auf die unten genannten Funktionen und Dokumenten, um an seiner Stelle Angelegenheiten beim FÖD Finanzen zu erledigen.

Information für bevollmächtigte Unternehmen (Rollen) 

Unabhängig von der Vollmacht müssen auch Rollen innerhalb des Unternehmens zugewiesen werden, um sich anzumelden und im Namen des Unternehmens zu handeln.
Um Zugriff auf die folgenden Funktionen und Dokumente zu erhalten, müssen die Mitarbeiter die Rolle „FÖDFin Vollmachtsausübender + Mandat Benutzer OPC“ haben. 

Funktionen und Dokumente, auf die diese Vollmacht Zugriff gewährt

Dokumente

  • Dokumente zu OGA

Berufliche anwendungen

  • Antrag auf Eintragung eines neuen OGA (oder eines Teilfonds eines bereits eingetragenen OGA)
  • Antrag auf Streichung eines OGA (oder eines Teilfonds eines eingetragenen OGA)
  • Verwaltung der Daten eines OGA (oder eines Teilfonds eines eingetragenen OGA)