Mit der Vollmacht Mobiliensteuervorabzug gewährt eine Privatperson oder ein Unternehmen einem Gewerbetreibenden (bevollmächtigtes Unternehmen/bevollmächtigter Selbstständiger) einen Online-Zugriff auf die unten genannten Funktionen und Dokumenten, um an ihrer Stelle Angelegenheiten beim FÖD Finanzen zu erledigen.
Information für bevollmächtigte Unternehmen (Rollen)
Unabhängig von der Vollmacht müssen auch Rollen innerhalb des Unternehmens zugewiesen werden, um sich anzumelden und im Namen des Unternehmens zu handeln.
Um Zugriff auf die folgenden Funktionen und Dokumente zu erhalten, müssen die Mitarbeiter die Rolle „FÖDFin Vollmachtsausübender + Vollmachtausübender Mobiliensteuervorabzug“ haben.
Funktionen und Dokumente, auf die diese Vollmacht Zugriff gewährt
Erklärungen
- Erklärung zum Mobiliensteuervorabzug
- Verwaltung eines Widerspruchs – Mobiliensteuervorabzug
ZAHLUNGEN
- Antrag auf einen Zahlungsplan
- Verwaltung von Online-Zahlungen
DoKumente
- Dokumente zu einem Widerspruch zum Mobiliensteuervorabzug
- Dokumente zu Schulden und Erstattungen (Pfändung, Zahlungsbenachrichtigung usw.)
- Dokumente zur Erklärung zum Mobiliensteuervorabzug
Interaktionen
- Antwort auf ein Schreiben des FÖD Finanzen (über MyMinfin)