Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Vollmacht Finprof

Mit der Vollmacht Finprof gewährt ein Unternehmen einem Gewerbetreibenden (bevollmächtigtes Unternehmen/bevollmächtigter Selbstständiger) einen Online-Zugriff auf die unten genannten Funktionen und Dokumenten, um an seiner Stelle Angelegenheiten beim FÖD Finanzen zu erledigen.

Information für bevollmächtigte Unternehmen (Rollen) 
Unabhängig von der Vollmacht müssen auch Rollen innerhalb des Unternehmens zugewiesen werden, um sich anzumelden und im Namen des Unternehmens zu handeln. 
Um Zugriff auf die folgenden Funktionen und Dokumente zu erhalten, müssen die Mitarbeiter die Rolle „FÖDFin Vollmachtsausübender + Mandat Benutzer Finprof“ haben. 

Funktionen und Dokumente, auf die diese Vollmacht Zugriff gewährt 

Erklärungen

  • Erklärung zum Berufssteuervorabzug
  • Erklärung zum Mobiliensteuervorabzug

Dokumenten

  • Dokumente zu einem Zahlungsplan
  • Dokumente zu Schulden und Erstattungen (Pfändung, Zahlungsbenachrichtigung usw.)
  • Dokumente zum Berufssteuervorabzug

Interaktionen

  • Antwort auf ein Schreiben des FÖD Finanzen (über MyMinfin)