2025
2024
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16.12.2024 - Eine Vollmacht „Mobiliensteuervorabzug“ ist jetzt verfügbar
Sind Sie ein bevollmächtigtes Unternehmen? Mit der neuen Vollmacht Mobiliensteuervorabzug können Sie die Erklärungen zum Mobiliensteuervorabzug für Ihre Kunden (Privatpersonen oder Unternehmen) über MyMinfin einreichen.
Sobald die Vollmacht aktiviert wurde, kann der Bevollmächtigte:
- die Erklärung zum Mobiliensteuervorabzug einreichen,
- den Verlauf der eingereichten Erklärung zum Mobiliensteuervorabzug einsehen,
- die Kommunikation Austausch mit dem FÖD Finanzen verwalten.
Bevollmächtigte, die bereits Erklärungen zum Mobiliensteuervorabzug mit einer anderen aktiven Vollmacht (Biztax oder Finprof) einreichen, müssen diese neue Vollmacht nicht aktivieren.
Handeln Sie im Namen eines bevollmächtigten Unternehmens? Dann müssen Sie die richtige Rolle haben, um die Erklärungen der Kunden einzureichen.
Wie wird eine Vollmacht erstellt?
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09.12.2024 - Ab sofort können Sie Vollmachten „Biztax“ und/oder „MwSt.“ mit verschiedenen Bevollmächtigten gleichzeitig aktivieren
Um Ihren Bedürfnissen in Bezug auf die Gesellschaftssteuer, die MwSt. oder Pillar 2 besser zu entsprechen, können Sie nun mehrere Vollmachten „Biztax“ und/oder „MwSt.“ mit verschiedenen Bevollmächtigten unterzeichnen.
Die Vollmachtarten „Biztax“ und „MwSt.“ sind also nicht mehr „einzige Vollmachten“. Sie können für diese beiden Arten von Vollmachten maximal drei verschiedene Personen gleichzeitig bevollmächtigen.
Wenn Sie versuchen, eine vierte Vollmacht derselben Art zu erstellen, müssen Sie zwingend eine aktive Vollmacht mit einem anderen Bevollmächtigten widerrufen.
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13.09.2024 - Aanmeldung bei Vollmachten: neuer Anmeldebildschirm
Können Sie nur in Ihrem eigenen Namen handeln?
Sobald Sie sich mit Ihrem digitalen Schlüssel angemeldet haben, gelangen Sie direkt auf die Startseite von „Vollmachten“.
Können Sie auch im Namen eines oder mehrerer Unternehmen handeln?
Wenn Sie ein gesetzlicher Vertreter sind oder über Rollen verfügen, um im Namen eines Unternehmens zu handeln, müssen Sie das Profil auswählen, in dessen Namen Sie handeln möchten, bevor Sie auf „Vollmachten“ zugreifen können.
Sobald Sie sich mit Ihrem digitalen Schlüssel angemeldet haben, gelangen Sie zu einem neuen Anmeldebildschirm, der direkt Ihre verschiedenen Profile anzeigt, um:
entweder in Ihrem eigenen Namen zu handeln
oder im Namen eines Unternehmens: Ihr eigenes / Ihre eigenen Unternehmen und/oder jene(s), das/die Ihnen Rollen zugewiesen hat/haben.

Klicken Sie anschließend auf Ihren Namen oder das Unternehmen, in dessen Namen Sie handeln möchten.
Haben Sie eine Rolle? Sie können auf „Vollmachten“ nur im Namen der Unternehmen zugreifen, die Ihnen die Rolle „FÖD FIN Vollmachtgeber“ oder „FÖD FIN Bevollmächtigter“ zugewiesen haben. Eine Fehlermeldung wird angezeigt, wenn Sie ein Unternehmen auswählen, für das Sie nicht über die richtige Rolle verfügen.
Sie müssen sich nicht abmelden, um mit einem anderen Profil zu handeln. Klicken Sie oben rechts in „Vollmachten“ auf „Profil wechseln“, um zum Anmeldebildschirm zurückzukehren.
Wie kan ich mich auf Vollmachten einloggen? -
17.06.2024 - Sie können nun einen Angehörigen mit Ihren laufenden Steuerangelegenheiten beauftragen
Hilft Ihnen ein Angehöriger bei Ihren Steuerangelegenheiten? Oder – im Gegenteil – bittet ein Angehöriger Sie, seine Steuerangelegenheiten an seiner Stelle zu erledigen?
Machen Sie sich das Leben leichter und unterzeichnen Sie beide eine Vollmacht Steurererklärung Bürger über die Anwendung Vollmachten.
Mit dieser Vollmacht kann eine Privatperson (= „Vollmachtgeber“) eine andere Privatperson (= „Bevollmächtigter“) dazu bevollmächtigen, online auf ihre MyMinfin-Steuerakte sowie auf verschiedene Funktionen und Dokumente zuzugreifen, um an ihrer Stelle Steuerangelegenheiten beim FÖD zu erledigen, wie:
- die Steuererklärung einreichen oder den Vorschlag der vereinfachten Erklärung überprüfen,
- einen Zahlungsplan beantragen,
- auf ein Schreiben des FÖD Finanzen antworten,
- einen Mietvertrag einsehen
- usw.
Sehen Sie sich:
- die Liste der Funktionen und Dokumente an, zu denen diese Vollmacht Zugang gewährt.
- die Schritte an, um einem Angehörigen zu ermöglichen, in Ihrem Namen zu handeln, oder um im Namen eines Angehörigen zu handeln.
Sie möchten lieber einen Gewerbetreibenden (Buchprüfer usw.) mit diesen Angelegenheiten beauftragen? Das ist mit einer Vollmacht Steuererklärung StnP-StGF möglich.
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12.02.2024 - Eine Vollmacht „Steuerlicher Wohnsitz“ ist jetzt verfügbar
Mit der neuen Vollmacht Steuerlicher Wohnsitz können die Bevollmächtigten die Anträge auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes ihrer Kunden über MyMinfin einreichen.
Sobald die Vollmacht aktiviert wurde, kann der Bevollmächtigte:
- den Antrag auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes einreichen
- eine Zusammenfassung des Antrags einsehen
- die Entscheidung (Bescheinigung oder Ablehnung) einsehen
Wie wird eine Vollmacht erstellt?
Bevollmächtigte, die bereits Anträge auf Bescheinigungen des steuerlichen Wohnsitzes mit einer anderen aktiven Vollmacht (Biztax, MyMinfin oder Tax-on-web) einreichen, müssen diese neue Vollmacht nicht aktivieren.
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18.03.2024 - Wartung der elektronischen Dienste am 21. März von 20.00 bis 21.00 Uhr.
Am Donnerstag, den 21. März 2024 zwischen 20.00 Uhr und spätestens 21.00 Uhr finden wichtige Wartungsarbeiten am FAS statt, die zu Störungen beim Einloggen in alle Online-Dienste der Regierung führen können. Sollten Sie ein Problem haben, versuchen Sie bitte, sich erneut einzuloggen (nach 21 Uhr).
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten..
2021
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16.07.2021 - Aktualisieren Sie selbst fehlerhafte Namen in „Vollmachten“
Wie können Sie als Vollmachtgeber Ihren Namen oder den Namen Ihres Unternehmens ändern?
Melden Sie sich in der Anwendung „Vollmachten“ an:- Klicken Sie „im eigenen Namen“ an, um Ihren eigenen Namen zu ändern.
- Klicken Sie „im Namen eines Unternehmens“ an, um den Namen Ihres Unternehmens zu ändern.
Der Name wird automatisch angepasst.
Wie können Sie als Bevollmächtigter den fehlerhaften Namen eines Kunden ändern?
Klicken Sie in dem Reiter „Suche“ auf
und geben Sie Folgendes ein:- entweder die nationale Nummer Ihres Kunden (unter „Bürger“)
- oder die Nummer des Unternehmens Ihres Kunden (unter „Unternehmen“).
Es wird der aktuelle Name angezeigt.
Wenn Sie auf „Bestätigen“ klicken, wird der alte/fehlerhafte Name in der Datenbank automatisch ersetzt.
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01.07.2021 - „e-DEPO“-Vollmacht jetzt verfügbar
Mit der neuen „e-DEPO“-Vollmacht können natürliche und juristische Personen im Namen eines Dritten auf die Anwendung e-DEPO zugreifen und dort die e-DEPO-Akten der betreffenden Person verwalten.
Sobald die Vollmacht aktiviert wurde, kann die bevollmächtigte Person oder das bevollmächtigte Unternehmen also:
- bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse (HKK) Einlagen und Hinterlegungen einzahlen,
- über MyMinfin Mietgarantien und andere Arten von Hinterlegungen online verwalten.
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28.06.2021 - Sie wechseln Ihren Buchprüfer zur Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten? Überprüfen Sie Ihre aktiven Vollmachten!
Wenn Sie Ihren Buchprüfer (oder Steuerberater) wechseln, vergessen Sie nicht, die von Ihrem ehemaligen Buchprüfer verwalteten Vollmachten zu überprüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
Bestimmte Vollmachten werden bei der Erstellung einer neuen Vollmacht automatisch widerrufen. Mögliche andere Vollmachten bleiben ohne Ihr Eingreifen hingegen weiterhin aktiv.
Sie haben einen Buchprüfer beauftragt, um: Sie haben eine aktive Vollmacht Wenn Sie den Buchprüfer wechseln und eine neue Vollmacht erstellt wird: Ihre Steuererklärung einzureichen Vollmacht „Tax-on-web“ wird die alte Vollmacht automatisch widerrufen in MyMinfin auf Ihre Dokumente zuzugreifen Vollmacht „MyMinfin“ bleibt die alte Vollmacht aktiv in Ihrem Namen einen Widerspruch einzulegen Vollmacht „Streitsachen“ bleibt die alte Vollmacht aktiv Melden Sie sich in der Anwendung „Vollmachten“ an und überprüfen Sie, welche Vollmachten aktiv bleiben sollen, damit nur berechtigte Personen Zugriff auf Ihre Daten haben.
Sie möchten keinen Buchprüfer mehr beauftragen und Ihre steuerlichen Pflichten selbst erfüllen? Dann vergessen Sie nicht, Ihre Vollmachten zu widerrufen.
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29.03.2021 - Was geschieht, wenn der zweite Unterzeichner die Vollmacht nicht unterzeichnen kann?
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der zweite Unterzeichner nicht in der Lage ist, die Vollmacht zur Aktivierung zu unterzeichnen, und er eine Fehlermeldung erhält.Sie müssen die Vollmacht nicht aufheben und eine neue einrichten.
Um das Problem zu lösen, reicht es, den Browser-Cache zu leeren, den Browser zu schließen und ein neues Fenster zu öffnen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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23.03.2021 - Ergänzung des Aktivierungsdatums im Verlauf einer Vollmacht
Wenn Sie in der Anwendung Vollmachten eine Suche durchführen, wird nun – zur Vervollständigung der Übersicht des Verlaufs – auch das Aktivierungsdatum angezeigt. Sie können nun Folgendes sehen:
- das Erstellungsdatum: Datum der ersten Unterzeichnung der Vollmacht.
- das Aktivierungsdatum: Datum der zweiten Unterzeichnung der Vollmacht. Von diesem Datum an ist die Vollmacht wirksam.
- das Enddatum: Datum, an dem eine der Parteien die Vollmacht widerrufen hat oder Ablaufdatum, das von beiden Parteien zum Zeitpunkt der Erstellung festgelegt wurde.
2020
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14.12.2020 - Erstellung von Vollmachten, für die unser Eingreifen erforderlich ist: Reichen Sie Ihre Anfragen vor dem 22. Dezember 2020 ein!
Da unsere Dienste vom 24. Dezember (15:30 Uhr) bis einschließlich 4. Januar geschlossen sind, bearbeiten wir 2020 nur noch Anfragen, die bis zum 21. Dezember 2020 eingehen.Anfragen, die nach diesem Datum eingehen, werden ab dem 5. Januar 2021 bearbeitet.
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08.12.2020 - Die Vollmacht „Verbrauchsteuern_pro“ wird „Akzisen_pro“
Haben Sie eine aktive Vollmacht „Verbrauchsteuern_pro“?Der Name dieser Art von Vollmacht wurde durch „Akzisen_pro“ ersetzt.
Dies hat keine Auswirkung auf den Status Ihrer aktiven Vollmacht und auf die durch diese Art von Vollmacht gebotenen Zugangsrechte.
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07.12.2020 - Namens- und/oder Adressenänderungen, die in der Anwendung „Vollmachten“ nicht angezeigt werden
Haben Sie alle Schritte für eine Namens- und/oder Adressenänderung unternommen, aber diese wird unter „Vollmachten“ nicht angezeigt?
Dies hat keine Auswirkungen auf die Erstellung und Verwaltung Ihrer Vollmachten, da nur Unternehmensnummern und Nummern des Nationalregisters verwendet werden.Namen und Adressen werden nur zu Informationszwecken angezeigt und beeinflussen in keiner Weise den Status einer Vollmacht.
Die Lösung dieses Problems wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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19.11.2020 - Müssen Sie mehrere Vollmachten gleichzeitig erstellen?
Sie können all Ihre Vollmachtsanträge in einem Vorgang in einer einzigen Datei hochladen. - 22.04.2020 - Aufgrund einer Softwarewartung ist die Anwendung Vollmachten vom Freitag, dem 24. April 2020 um 10 Uhr bis zum Sonntag, dem 26. April 2020 um 22 Uhr nicht verfügbar
2018
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18.07.2018 - Sie reichen Ihre Erklärung über einen Bevollmächtigten (Buchhalter...) ein? Aktivieren Sie Ihre Vollmacht vor dem 31. August 2018
Ein Buchhalter oder Buchhalter-Fiskalist usw. kann Ihre Steuererklärung rechtzeitig bis zum 25. Oktober 2018 einreichen. Dazu benötigt er eine Vollmacht.
Sie haben Ihre Vollmacht noch nicht aktiviert? Aktivieren Sie diese bei dem Bevollmächtigten (Buchhalter, Buchhaltungsexperten, Fiskalisten usw.) Ihrer Wahl vorzugsweise vor dem 31. August 2018. Damit vermeiden Sie, dass Sie im September eine Erinnerung wegen Nichtabgabe Ihrer Steuererklärung erhalten.
2017
- 21.02.2017 - Nutzen Sie ab sofort die Vollmacht „Streitsachen“ für die Widersprüche Ihrer Kunden
Die Vollmacht „Streitsachen“ ermöglicht Ihnen im Namen Ihrer Kunden in Sachen Steuer der natürlichen Personen, Gesellschaftssteuer, Immobiliensteuervorabzug und MwSt. Widerspruch einzulegen.
Diese neue Vollmacht bietet auch die Möglichkeit alle in elektronischen Akten vorhandenen Angaben und Dokumente zu den verwaltungsrechtlichen Streitsachen einzusehen.
Weitere Information (auf Französich)
