Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Archiv - Vollmachten

2024

  • 18.03.2024 - Wartung der elektronischen Dienste am 21. März von 20.00 bis 21.00 Uhr.

    Am Donnerstag, den 21. März 2024 zwischen 20.00 Uhr und spätestens 21.00 Uhr finden wichtige Wartungsarbeiten am FAS statt, die zu Störungen beim Einloggen in alle Online-Dienste der Regierung führen können. Sollten Sie ein Problem haben, versuchen Sie bitte, sich erneut einzuloggen (nach 21 Uhr).
    Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten..

2021

  • 16.07.2021 - Aktualisieren Sie selbst fehlerhafte Namen in „Vollmachten“

    Wie können Sie als Vollmachtgeber Ihren Namen oder den Namen Ihres Unternehmens ändern?
    Melden Sie sich in der Anwendung „Vollmachten“ an:

    • Klicken Sie „im eigenen Namen“ an, um Ihren eigenen Namen zu ändern.
    • Klicken Sie „im Namen eines Unternehmens“ an, um den Namen Ihres Unternehmens zu ändern.

    Der Name wird automatisch angepasst.

    Wie können Sie als Bevollmächtigter den fehlerhaften Namen eines Kunden ändern?
    Klicken Sie in dem Reiter „Suche“ auf  und geben Sie Folgendes ein:

    • entweder die nationale Nummer Ihres Kunden (unter „Bürger“)
    • oder die Nummer des Unternehmens Ihres Kunden (unter „Unternehmen“).

    Es wird der aktuelle Name angezeigt.

    Wenn Sie auf „Bestätigen“ klicken, wird der alte/fehlerhafte Name in der Datenbank automatisch ersetzt.

  • 01.07.2021 - „e-DEPO“-Vollmacht jetzt verfügbar

    Mit der neuen „e-DEPO“-Vollmacht können natürliche und juristische Personen im Namen eines Dritten auf die Anwendung e-DEPO zugreifen und dort die e-DEPO-Akten der betreffenden Person verwalten.

    Sobald die Vollmacht aktiviert wurde, kann die bevollmächtigte Person oder das bevollmächtigte Unternehmen also:

    • bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse (HKK) Einlagen und Hinterlegungen einzahlen,
    • über MyMinfin Mietgarantien und andere Arten von Hinterlegungen online verwalten.
    Weitere Informationen zum Erstellen einer Vollmacht
     
  • 28.06.2021 - Sie wechseln Ihren Buchprüfer zur Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten? Überprüfen Sie Ihre aktiven Vollmachten!

    Wenn Sie Ihren Buchprüfer (oder Steuerberater) wechseln, vergessen Sie nicht, die von Ihrem ehemaligen Buchprüfer verwalteten Vollmachten zu überprüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    Bestimmte Vollmachten werden bei der Erstellung einer neuen Vollmacht automatisch widerrufen. Mögliche andere Vollmachten bleiben ohne Ihr Eingreifen hingegen weiterhin aktiv.

    Sie haben einen Buchprüfer beauftragt, um: Sie haben eine aktive Vollmacht Wenn Sie den Buchprüfer wechseln und eine neue Vollmacht erstellt wird:
    Ihre Steuererklärung einzureichen Vollmacht „Tax-on-web“ wird die alte Vollmacht automatisch widerrufen
    in MyMinfin auf Ihre Dokumente zuzugreifen Vollmacht „MyMinfin“ bleibt die alte Vollmacht aktiv
    in Ihrem Namen einen Widerspruch einzulegen Vollmacht „Streitsachen“ bleibt die alte Vollmacht aktiv

    Melden Sie sich in der Anwendung „Vollmachten“ an und überprüfen Sie, welche Vollmachten aktiv bleiben sollen, damit nur berechtigte Personen Zugriff auf Ihre Daten haben.

    Sie möchten keinen Buchprüfer mehr beauftragen und Ihre steuerlichen Pflichten selbst erfüllen? Dann vergessen Sie nicht, Ihre Vollmachten zu widerrufen.

  • 29.03.2021 - Was geschieht, wenn der zweite Unterzeichner die Vollmacht nicht unterzeichnen kann?

    In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der zweite Unterzeichner nicht in der Lage ist, die Vollmacht zur Aktivierung zu unterzeichnen, und er eine Fehlermeldung erhält.

    Sie müssen die Vollmacht nicht aufheben und eine neue einrichten.

    Um das Problem zu lösen, reicht es, den Browser-Cache zu leeren, den Browser zu schließen und ein neues Fenster zu öffnen.

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

  • 23.03.2021 - Ergänzung des Aktivierungsdatums im Verlauf einer Vollmacht

    Wenn Sie in der Anwendung Vollmachten eine Suche durchführen, wird nun – zur Vervollständigung der Übersicht des Verlaufs – auch das Aktivierungsdatum angezeigt. Sie können nun Folgendes sehen:

    • das Erstellungsdatum: Datum der ersten Unterzeichnung der Vollmacht.
    • das Aktivierungsdatum: Datum der zweiten Unterzeichnung der Vollmacht. Von diesem Datum an ist die Vollmacht wirksam.
    • das Enddatum: Datum, an dem eine der Parteien die Vollmacht widerrufen hat oder Ablaufdatum, das von beiden Parteien zum Zeitpunkt der Erstellung festgelegt wurde.

2020

  • 14.12.2020 - Erstellung von Vollmachten, für die unser Eingreifen erforderlich ist: Reichen Sie Ihre Anfragen vor dem 22. Dezember 2020 ein!

    Da unsere Dienste vom 24. Dezember (15:30 Uhr) bis einschließlich 4. Januar geschlossen sind, bearbeiten wir 2020 nur noch Anfragen, die bis zum 21. Dezember 2020 eingehen.Anfragen, die nach diesem Datum eingehen, werden ab dem 5. Januar 2021 bearbeitet.

  • 08.12.2020 - Die Vollmacht „Verbrauchsteuern_pro“ wird „Akzisen_pro“

    Haben Sie eine aktive Vollmacht „Verbrauchsteuern_pro“?

    Der Name dieser Art von Vollmacht wurde durch „Akzisen_pro“ ersetzt.

    Dies hat keine Auswirkung auf den Status Ihrer aktiven Vollmacht und auf die durch diese Art von Vollmacht gebotenen Zugangsrechte.

  • 07.12.2020 - Namens- und/oder Adressenänderungen, die in der Anwendung „Vollmachten“ nicht angezeigt werden

    Haben Sie alle Schritte für eine Namens- und/oder Adressenänderung unternommen, aber diese wird unter „Vollmachten“ nicht angezeigt?
    Dies hat keine Auswirkungen auf die Erstellung und Verwaltung Ihrer Vollmachten, da nur Unternehmensnummern und Nummern des Nationalregisters verwendet werden.

    Namen und Adressen werden nur zu Informationszwecken angezeigt und beeinflussen in keiner Weise den Status einer Vollmacht.

    Die Lösung dieses Problems wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
     
  • 19.11.2020 - Müssen Sie mehrere Vollmachten gleichzeitig erstellen?

    Sie können all Ihre Vollmachtsanträge in einem Vorgang in einer einzigen Datei hochladen.

    Weitere Infos zum Hochladen mehrerer Vollmachten

  • 22.04.2020 - Aufgrund einer Softwarewartung ist die Anwendung Vollmachten vom Freitag, dem 24. April 2020 um 10 Uhr bis zum Sonntag, dem 26. April 2020 um 22 Uhr nicht verfügbar

2018

  • 18.07.2018 - Sie reichen Ihre Erklärung über einen Bevollmächtigten (Buchhalter...) ein? Aktivieren Sie Ihre Vollmacht vor dem 31. August 2018

    Ein Buchhalter oder Buchhalter-Fiskalist usw. kann Ihre Steuererklärung rechtzeitig bis zum 25. Oktober 2018 einreichen. Dazu benötigt er eine Vollmacht.

    Sie haben Ihre Vollmacht noch nicht aktiviert? Aktivieren Sie diese bei dem Bevollmächtigten (Buchhalter, Buchhaltungsexperten, Fiskalisten usw.) Ihrer Wahl vorzugsweise vor dem 31. August 2018. Damit vermeiden Sie, dass Sie im September eine Erinnerung wegen Nichtabgabe Ihrer Steuererklärung erhalten.

2017

  • 21.02.2017 - Nutzen Sie ab sofort die Vollmacht „Streitsachen“ für die Widersprüche Ihrer Kunden

    Die Vollmacht „Streitsachen“ ermöglicht Ihnen im Namen Ihrer Kunden in Sachen Steuer der natürlichen Personen, Gesellschaftssteuer, Immobiliensteuervorabzug und MwSt. Widerspruch einzulegen.
    Diese neue Vollmacht bietet auch die Möglichkeit alle in elektronischen Akten vorhandenen Angaben und Dokumente zu den verwaltungsrechtlichen Streitsachen einzusehen.

    Weitere Information (auf Französich)