Zugang zum UBO-Register
Im UBO-Register („Ultimate Beneficial Owners“) werden alle wirtschaftlichen Eigentümer einer Gesellschaft, (I)VoG, Stiftung, eines Trusts, einer Treuhandgesellschaft und aller anderen ähnlichen Rechtsvereinbarungen registriert. Die wirtschaftlichen Eigentümer einer Einheit sind alle natürlichen Personen oder zwischengeschalteten Einheiten, die die Einheit ganz oder teilweise besitzen oder kontrollieren.
Seit 2018 sind die oben genannten Einheiten gesetzlich dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer („UBO“) innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Gründung zu registrieren und diese Informationen jährlich zu bestätigen. Diese Verpflichtung fördert die Transparenz der Einheit gegenüber ihren Partnern und erhöht ihre Glaubwürdigkeit. Sie trägt auch zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Einheit ihre wirtschaftlichen Eigentümer registrieren lassen muss? Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument: Entités soumises à l‘obligation UBO.
Benötigen Sie weitere Informationen? Rechtsgrundlage und wichtige Zahlen.
Wie registriere ich die wirtschaftlichen Eigentümer meiner Einheit?
Gehen Sie zum UBO-register.
Wählen Sie Ihre Anmeldemethode (belgischer Personalausweis, itsme oder eIDAS), um sich zu identifizieren, und klicken Sie auf „im Namen eines Unternehmens anmelden“.
Klicken Sie auf „Eine Einheit suchen“ und anschließend auf Ihre Unternehmensnummer, die unten auf der Seite in Blau erscheint..
Sie befinden sich nun auf dem UBO-Formular Ihrer Einheit. Klicken Sie auf „Kontrollstruktur“ und anschließend unten auf „Ändern“.
Geben Sie die wirtschaftlichen Eigentümer Ihrer Einheit an:
Klicken Sie auf dieses Piktogramm in der Spalte „Aktion(en)“ der Tabelle, um die Angaben einer natürlichen Person einzugeben.
Klicken Sie auf dieses Piktogramm in der Spalte „Aktion(en)“ der Tabelle, um die Angaben einer zwischengeschalteten Einheit einzugeben.
Klicken Sie auf „Speichern“, um Ihre Angaben zu speichern.
Fügen Sie im Abschnitt „Belege“ zwingend die Dokumente hinzu, die belegen, dass die registrierten Informationen angemessen, präzise und aktuell sind. Beispiel: eine Kopie des Anteilsregisters, das Protokoll der Generalversammlung, eine Aktionärsvereinbarung usw.
Wenn die Informationen bereits in einer im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Urkunde enthalten sind, können Sie Ihr UBO-Register mit dem Belgischen Staatsblatt verknüpfen, indem Sie auf „Mit dem Belgischen Staatsblatt verknüpfen“ klicken.
Achten Sie darauf:
- die Angaben im UBO-Register innerhalb von 30 Tagen nach einer Änderung der Einheit und ihrer UBO zu aktualisieren,
- die registrierten Angaben jährlich zu bestätigen, indem Sie auf die Schaltfläche „Jährliche Bestätigung“ klicken, selbst wenn keine Änderung vorgenommen wurde.
Bei Nichteinhaltung können Sanktionen wie eine Geldbuße oder die Streichung aus der ZDU verhängt werden.
Benötigen Sie Hilfe? Schauen Sie sich unsere Hilfsmaterialien an!
Sie schaffen es nicht, trotz der obigen Schritt-für-Schritt-Anleitung die wirtschaftlichen Eigentümer Ihrer Einheit zu registrieren? Schauen Sie sich Folgendes an:
- unsere Video-Tutorials, in denen Ihnen Schritt für Schritt erklärt wird, wie Sie Ihre UBO registrieren: VIDEOS
- unsere detaillierten Handbücher, je nach Ihrer Rolle: HANDBÜCHER
- unsere FAQ : FAq
Zusatzinformationen
Die Verwaltung des UBO-Registers an einen Dritten übertragen
Sie können die Verwaltung des UBO-Registers Ihres Unternehmens an einen Gewerbetreibenden (z. B. Ihren Buchprüfer) übertragen. Dazu müssen Sie ihm über die Anwendung „Vollmachten“ eine Vollmacht erteilen. Benötigen Sie weitere Informationen? Schauen Sie sich unser Handbuch für Bevollmächtigte an.
Zugang zum UBO-Register für nichtbelgische Staatsangehörige
Es gibt mehrere Lösungen für Personen, die nicht über ein belgisches Authentifizierungsmittel (eID, itsme oder eIDAS) verfügen, um auf das UBO-Register zuzugreifen:
- Über die ForReg-Anwendung (Foreign Registration) einloggen.
- Einen gesetzlichen Vertreter bestimmen, der über einen belgischen elektronischen Personalausweis (eID) verfügt.
- Eine andere Einheit dazu ermächtigen, die Registrierung im UBO-Register zu verwalten.
Benötigen Sie weitere Informationen? Schauen Sie sich das Authentifizierungsverfahren für Ausländer, die keine belgische eID haben, an.
Eine Apostille oder Legalisation beantragen
Füllen Sie dieses Antragsformular aus und senden Sie es per E-Mail an ubobelgium@minfin.fed.be, um eine Apostille oder Legalisation zu beantragen. Benötigen Sie weitere Informationen? Schauen Sie sich das Verfahren zur Beantragung einer Apostille oder Legalisation an.
Unsere Nachrichten
Personen ohne belgisches AuthentifizierungsmittelPersonen ohne belgisches Authentifizierungsmittel (eID, itsme, TOTP) können über die Anwendung ForReg (Foreign Registration) Zugriff auf UBO-Register erhalten. Um Zugriff zu erhalten, befolgen Sie die Anweisungen auf der ForReg-Website. |
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Wir sind für Sie da!

Haben Sie keine Lösung für Ihr Problem gefunden? Kontaktieren Sie uns per E-Mail an ubobelgium@minfin.fed.be oder telefonisch unter der Nummer 02 572 57 57.