Mögliche Gründe für die Ablehnung der Validierung:
- Für jede belgische Einheit muss die „Tax Identification Number“ (TIN) in der Erkennungsdatenbank des FÖD Finanzen bekannt sein.
- Wenn die konsolidierte „Ultimate Parent Entity“ (UPE) kein „BE“-Steuerhoheitsgebiet hat, muss eine zusätzliche PDF-Datei mit dem Antragsformular für die ZDU-Nummer hochgeladen werden.
- Das Enddatum des Steuerjahres muss nach dem Beginndatum liegen.
- Mindestens eines der Elemente des „Globestatus“ der UPE muss „UPE“ sein.
- Mindestens eines der Elemente des „Globestatus“ der „Intermediated Parent Entity“ (IPE) muss „IPE“ sein.
- Mindestens eines der Elemente des „Globestatus“ der „Partially-Owned Parent Entity“ (POPE) muss „POPE“ sein.
- Es kann mindestens und höchstens eine konsolidierende UPE geben.
- Untereinheiten sind nur zulässig, wenn die Muttergesellschaft in Belgien ansässig ist.
- Mindestens eines der Elemente des „Globestatus“ muss „Excluded Entity“ sein, wenn das Feld „Excluded Entity“ angegeben wurde.
- Format der TIN: Nur Zahlen und Buchstaben, keine Sonderzeichen und/oder Leerzeichen zulässig.
- Der Name der MNU-Gruppe und der konsolidierenden UPE darf nicht identisch sein.
- Nur belgische Einheiten sind als „große inländische Gruppen“ zulässig.
- Eine ZDU-Nummer existiert bereits.
- Nichtvorhandensein einer Vollmacht
- Die Vollmacht ist ungültig.
- Der Name der Gruppe ist identisch mit dem Namen der konsolidierenden obersten Muttergesellschaft.
- Fehlende Geschäftseinheit(en)
- Fehler in der Adresse / dem Sitz
- Fehler in der Nationalregisternummer oder Bis-Nummer der natürlichen Person, die als Vertreter einer juristischen Person handelt.
- Fehlende Angaben zur Kontaktstelle
- Die Gruppe ist nicht von der Säule 2 betroffen