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Mögliche Gründe für die Ablehnung der Validierung

Mögliche Gründe für die Ablehnung der Validierung:

  • Für jede belgische Einheit muss die „Tax Identification Number“ (TIN) in der Erkennungsdatenbank des FÖD Finanzen bekannt sein.
  • Wenn die konsolidierte „Ultimate Parent Entity“ (UPE) kein „BE“-Steuerhoheitsgebiet hat, muss eine zusätzliche PDF-Datei mit dem Antragsformular für die ZDU-Nummer hochgeladen werden.
  • Das Enddatum des Steuerjahres muss nach dem Beginndatum liegen.
  • Mindestens eines der Elemente des „Globestatus“ der UPE muss „UPE“ sein.
  • Mindestens eines der Elemente des „Globestatus“ der „Intermediated Parent Entity“ (IPE) muss „IPE“ sein.
  • Mindestens eines der Elemente des „Globestatus“ der „Partially-Owned Parent Entity“ (POPE) muss „POPE“ sein.
  • Es kann mindestens und höchstens eine konsolidierende UPE geben.
  • Untereinheiten sind nur zulässig, wenn die Muttergesellschaft in Belgien ansässig ist.
  • Mindestens eines der Elemente des „Globestatus“ muss „Excluded Entity“ sein, wenn das Feld „Excluded Entity“ angegeben wurde.
  • Format der TIN: Nur Zahlen und Buchstaben, keine Sonderzeichen und/oder Leerzeichen zulässig.
  • Der Name der MNU-Gruppe und der konsolidierenden UPE darf nicht identisch sein.
  • Nur belgische Einheiten sind als „große inländische Gruppen“ zulässig.
  • Eine ZDU-Nummer existiert bereits.
  • Nichtvorhandensein einer Vollmacht
  • Die Vollmacht ist ungültig.
  • Der Name der Gruppe ist identisch mit dem Namen der konsolidierenden obersten Muttergesellschaft.
  • Fehlende Geschäftseinheit(en)
  • Fehler in der Adresse / dem Sitz
  • Fehler in der Nationalregisternummer oder Bis-Nummer der natürlichen Person, die als Vertreter einer juristischen Person handelt.
  • Fehlende Angaben zur Kontaktstelle
  •  Die Gruppe ist nicht von der Säule 2 betroffen